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Grundsteuer: Bemessung nach Miteigentumsanteil oder nach Flächenanteil?

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    Grundsteuer: Bemessung nach Miteigentumsanteil oder nach Flächenanteil?

    Angenommen ein Eigentümer einer (einzelnen) ETW in einem Mehrfamilienhaus besitzt gem Teilungserklärung 15% des Grundstückes.
    Das dürfte dann wohl der offizielle Miteigentumsanteil sein.

    Andererseits betrage Anteil der Nutzfläche der Wohnung aber nur 10%.

    Wobei

    Nutzfläche der Wohnung = Fläche der Wohnung geteilt durch Summe aller Flächen aller Wohnungen im Wohnhaus

    Welcher Anteil ist jetzt in der Grundsteuererklärung anzugeben?

    Wo (in welcher Verordnung) steht das (im Internet)?

    Peter

    #2
    Welcher Anteil ist jetzt in der Grundsteuererklärung anzugeben?
    Der Miteigentumsanteil am Flurstück ist in allen Bundesländern anzugeben, das ist der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden.

    Außer in Baden-Württemberg ist immer auch die Wohnfläche der Eigentumswohnung zu erklären, wobei die für die konkrete Wohnung

    ermittelt wird und nicht aus der Summe der Flächen aller Wohnungen im Wohnhaus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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