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ESt 1 B Erbengemeinschaft: Tod 1 Erben => 2x ESt 1 B für ein Steuerjahr?

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    ESt 1 B Erbengemeinschaft: Tod 1 Erben => 2x ESt 1 B für ein Steuerjahr?

    ich mache eine ESt 1 B Erklärung für Erbengemeinschaft A; incl. Anlagen FB, FE1 sowie Anlage V für Immobilie.
    Unterjährig ist eine Erbin verstorben.
    Somit erlischt die Erbengemeinschaft A mit Todestag der Erbin; am Folgetag entsteht neue Erbengemeinschaft B mit 1 Person weniger (keine zusätzliche Erben!)

    Frage 1: Wie kann ich in Erklärung Erbengemeinschaft A darauf hinweisen, dass Erbin verstorben ist und die Erklärung nicht für das ganze Jahr ist?
    ESt 1 B: 7 - Abweichendes Wirtschaftsjahr / Rumpfwirtschaftsjahr, Zeile 34 & 35 schlug fehlt.

    Zu klappen scheint:
    1) In der Anlage FB des (verstorbenen) Beteiligten unter "3. Aufteilungsquote und weitere Angaben"
    Zeile 39 "Bei Gründung, Eintritt und Austritt im Feststellungszeitraum....": Todestag als Austrittsdatum anzugeben und

    2) Zeile 42 "Angaben zu Beteiligten", auszuwählen: "Beteiligte Person ist verstorben..."
    sowie "Beteiligter hat seinen Anteil an andere Beteiligte vererbt" auszuwählen.
    Die abschließende Prüfung bringt keine Fehler.
    Ist dies korrekt?
    Fehlt noch etwas?

    #2
    Zu klappen scheint:
    So ist das gedacht. Weniger werden es allerdings nur, wenn der Anteil der Verstorbenen wirklich auf die oder eines der überlebenden Mitglieder übergeht.

    Ich habe das 2018 einmal bei in Gütergemeinschaft verheirateten Ehegatten gehabt, die wegen des Güterstands beide Beteiligte einer Erbengemeinschaft

    waren und sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hatten. Das war dann recht einfach darzustellen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      ... am Folgetag entsteht neue Erbengemeinschaft
      Nachtrag: Die entsteht bereits am Sterbetag !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        So ist das gedacht. Weniger werden es allerdings nur, wenn der Anteil der Verstorbenen wirklich auf die oder eines der überlebenden Mitglieder übergeht.

        Ich habe das 2018 einmal bei in Gütergemeinschaft verheirateten Ehegatten gehabt, die wegen des Güterstands beide Beteiligte einer Erbengemeinschaft

        waren und sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hatten. Das war dann recht einfach darzustellen.

        Hallo Charlie24
        ja, so ist es.
        Zur Erbengemeinschaft gehörten meine Mutter, mein Bruder und ich.
        Unsere Mutter ist gestorben und wir haben beide zu je 50% geerbt; weitere Erben gibt es nicht.


        Danke auch für den 2. Hinweis, dass die neue Erbengemeinschaft bereits mit dem Sterbetag entsteht.
        Das bedeutet, dass die Einnahmen bis zum Tag VOR dem Sterbetag in der "1. Erbengemeinschaft" erklärt werden
        und die Einnahmen AB dem Sterbetag in der 2. Erbengemeinschaft erklärt werden?

        Dann muss ich meine Exceltabelle nochmals neu rechnen lassen.... ;-)

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          #5
          Dann muss ich meine Exceltabelle nochmals neu rechnen lassen.... ;-)
          Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, wird das vom Finanzamt aufgeteilt. Dazu kann man auch eine Auswahl treffen, ob das nach Monaten

          oder taggenau erfolgen soll und zwar auf Seite 5 in Zeile35 des Hauptvordrucks.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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