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Arbeitnehmer und kleine Selbständigkeit

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    Arbeitnehmer und kleine Selbständigkeit

    Hallo,

    seit vielen Jahren unterhalte ich eine kleine Selbständigkeit mit höchstens 5000 € Gewinn im Jahr. Aus gesundheitlichen Gründen erhielt ich einige Zeit aufstockend ALG II. Die Steuererklärungen mit EÜR konnte ich bisher problemlos selbst über Elster erledigen.

    Seit April 2021 bin ich nun hauptberuflich wieder Arbeitnehmer, meine kleine Selbständigkeit mache ich weiter, am jährlichen Gewinn bis höchstens 5000 € hat sich nichts geändert.

    Wie ist das nun mit der Steuererklärung?

    Muss ich jetzt zwei getrennte Steuererklärungen machen?
    1. eine für die Selbständigkeit mit EÜR
    2. eine als Arbeitnehmer

    Oder brauche ich gar keine Steuererklärung mehr machen?

    Ich bin völlig ratlos.

    Kann mir bitte jemand helfen?

    Liebe Grüße
    WHB




    #2
    Muss ich jetzt zwei getrennte Steuererklärungen machen?
    Nein, Einkommensteuererklärung macht man nur eine für alle Einkünfte. Die EÜR ist wie bisher gesondert zu übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Du machst keine eine Arbeitnehmer- und eine Selbständigkeitssteuererklärung, sondern eine Einkommensteuererklärung. Vielleicht sind Dir beim Starten der Einkommensteuererklärung die vielen Anlagen aufgefallen, die ja in der Form sonst keinen Sinn machen würden.

      Zusätzlich erstellst Du die Anlage EÜR. Dies ist eine eigenständige Erklärung, auch wenn es sich dem Namen nach nicht so anhört.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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