Hallo,
seit vielen Jahren unterhalte ich eine kleine Selbständigkeit mit höchstens 5000 € Gewinn im Jahr. Aus gesundheitlichen Gründen erhielt ich einige Zeit aufstockend ALG II. Die Steuererklärungen mit EÜR konnte ich bisher problemlos selbst über Elster erledigen.
Seit April 2021 bin ich nun hauptberuflich wieder Arbeitnehmer, meine kleine Selbständigkeit mache ich weiter, am jährlichen Gewinn bis höchstens 5000 € hat sich nichts geändert.
Wie ist das nun mit der Steuererklärung?
Muss ich jetzt zwei getrennte Steuererklärungen machen?
1. eine für die Selbständigkeit mit EÜR
2. eine als Arbeitnehmer
Oder brauche ich gar keine Steuererklärung mehr machen?
Ich bin völlig ratlos.
Kann mir bitte jemand helfen?
Liebe Grüße
WHB
seit vielen Jahren unterhalte ich eine kleine Selbständigkeit mit höchstens 5000 € Gewinn im Jahr. Aus gesundheitlichen Gründen erhielt ich einige Zeit aufstockend ALG II. Die Steuererklärungen mit EÜR konnte ich bisher problemlos selbst über Elster erledigen.
Seit April 2021 bin ich nun hauptberuflich wieder Arbeitnehmer, meine kleine Selbständigkeit mache ich weiter, am jährlichen Gewinn bis höchstens 5000 € hat sich nichts geändert.
Wie ist das nun mit der Steuererklärung?
Muss ich jetzt zwei getrennte Steuererklärungen machen?
1. eine für die Selbständigkeit mit EÜR
2. eine als Arbeitnehmer
Oder brauche ich gar keine Steuererklärung mehr machen?
Ich bin völlig ratlos.
Kann mir bitte jemand helfen?
Liebe Grüße
WHB
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