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Grundsteuer Schleswig Holstein SH Doppelhaushälfte DHH auf gemeinsamem Flurstück

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    Grundsteuer Schleswig Holstein SH Doppelhaushälfte DHH auf gemeinsamem Flurstück

    Hallo zusammen,

    ich habe unter der Suchfunktion merkwürdigerweise keinen passenden Eintrag gefunden, daher stelle ich meine Frage hier, weil ich überzeugt bin,
    dass dieser Eintrag von vielen Anwendern in der Erklärung nicht richtig gemacht wird:

    Wenn auf einem Flurstück ein Doppelhaus steht, bei dem jede Hälfte ein eigenes Grundstück hat, also auch jede Hälfte einen eigenen Eingang hat,
    handelt es sich dann bei jedem für sich selbst zu betrachtenden Eigentum um ein Zweifamilienhaus (weil 2 nebeneinanderliegende Wohnungen bestehen)
    oder ist es ein Einfamilienhaus (weil eigenes Grundstück)?
    Dann habe ich auch gelesen, dass es sein kann, dass eine Doppelhaushälfte Wohnungseigentum sein kann, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass
    dieser Umstand zutrifft?

    Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
    Freundliche Grüße
    MiMe2022

    #2
    Wenn auf einem Flurstück ein Doppelhaus steht, bei dem jede Hälfte ein eigenes Grundstück hat,
    Das ist jetzt widersprüchlich: Wenn es nur ein Flurstück gibt, kann nicht jede Hälfte ein eigenes Grundstück haben.

    Damit Doppelhaushälften als Einfamilienhaus eingestuft werden können, muss jede Hälfte ihr eigenes Flurstück haben. Wenn es für das Haus

    nur ein Flurstück gibt, ist ein Doppelhaus entweder ein Zweifamilienhaus oder für den Fall, dass Sondereigentum begründet wurde, ist dann jede

    Haushälfte Wohnungseigentum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke @Charlie24,

      für die schnelle Antwort, wobei ich deine Aussage, dass ein Flurstück nicht aus zwei oder mehreren 'Grundstücken' bestehen kann,
      ehrlich gesagt nicht verstehe, aber das ist dann eventuelle eine Frage der Begrifflichkeiten.
      Da aber - wie du schreibst - eine Doppelhaushälfte nur dann als Einfamilienhaus eigestuft wird, wenn jede Hälfte ihr eigenes Flurstück hat, scheidet Einfamilienhaus für mich
      als Lösung klar aus.
      Bleibt also noch, dass ich entweder ein Zweifamilienhaus habe, oder Wohnungseigentum.
      Wohnungseigentum kann es demnach nur sein, wenn Sondereigentum begründet wurde, d.h. im Grundbucheintrag explizit benannt wird bzw. im Kaufvertrag?
      Aus dem angehängten Bild kannst du wahrscheinlich auch schon so sehen, was korrekt ist, oder?
      Die Größe des Flurstückes beträgt 814m², zu gleichen Teilen auf jeden Eigentümer aufgeteilt mit den farblich markierten (Sonder)-Nutzungsflächen...je 1 Carport/Stellplatz pro Einheit

      DHH.png

      Danke im voraus für deine Rückantwort.
      Freundlichen Gruß
      MiMe2022

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        #4
        Das sieht eindeutig nach Wohnungseigentum aus. Jeder Eigentümer erklärt seine Haushälfte und seinen hälftigen Miteigentumsanteil am Flurstück.

        Stellplätze im Freien und in Carports müssen nach meiner Kenntnis nicht angegeben werden. Das steht auch in den FAQ von Schleswig-Holstein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Stellplätze im Freien und in Carports müssen nach meiner Kenntnis nicht angegeben werden. Das steht auch in den FAQ von Schleswig-Holstein.
          Super, vielen Dank auch im Namen derer, die diesen Beitrag vielleicht noch lesen und sich in Ihren Mutmaßungen bestätigt sehen(...oder auch nicht)
          Würde mich nur noch interessieren, wo man diese FAQ findet, suchen kann man danach sich.
          Schönes Wochenende
          Mime2022

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            #6
            Würde mich nur noch interessieren, wo man diese FAQ findet, suchen kann man danach sich.
            Hier sind die zu finden: https://www.schleswig-holstein.de/DE...aben_node.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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