Hallo zusammen,
ich habe unter der Suchfunktion merkwürdigerweise keinen passenden Eintrag gefunden, daher stelle ich meine Frage hier, weil ich überzeugt bin,
dass dieser Eintrag von vielen Anwendern in der Erklärung nicht richtig gemacht wird:
Wenn auf einem Flurstück ein Doppelhaus steht, bei dem jede Hälfte ein eigenes Grundstück hat, also auch jede Hälfte einen eigenen Eingang hat,
handelt es sich dann bei jedem für sich selbst zu betrachtenden Eigentum um ein Zweifamilienhaus (weil 2 nebeneinanderliegende Wohnungen bestehen)
oder ist es ein Einfamilienhaus (weil eigenes Grundstück)?
Dann habe ich auch gelesen, dass es sein kann, dass eine Doppelhaushälfte Wohnungseigentum sein kann, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass
dieser Umstand zutrifft?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Freundliche Grüße
MiMe2022
ich habe unter der Suchfunktion merkwürdigerweise keinen passenden Eintrag gefunden, daher stelle ich meine Frage hier, weil ich überzeugt bin,
dass dieser Eintrag von vielen Anwendern in der Erklärung nicht richtig gemacht wird:
Wenn auf einem Flurstück ein Doppelhaus steht, bei dem jede Hälfte ein eigenes Grundstück hat, also auch jede Hälfte einen eigenen Eingang hat,
handelt es sich dann bei jedem für sich selbst zu betrachtenden Eigentum um ein Zweifamilienhaus (weil 2 nebeneinanderliegende Wohnungen bestehen)
oder ist es ein Einfamilienhaus (weil eigenes Grundstück)?
Dann habe ich auch gelesen, dass es sein kann, dass eine Doppelhaushälfte Wohnungseigentum sein kann, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass
dieser Umstand zutrifft?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Freundliche Grüße
MiMe2022
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