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Einspruch gegen Grundsteuer

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    Einspruch gegen Grundsteuer

    Guten Tag,

    ich habe den Grundsteuerantrag in NRW abgegeben und den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags vom Finanzamt bekommen. Der Wert liegt 55% über dem bisherigen Betrag.

    Ich habe keine Vergleichwerte, wie die Grundsteuerwerte sich bei uns in der Stadt gestalten. Das Finanzamt kann mir dabei hier auch nicht helfen.

    Ich habe mich entschlossen einen Einspruch gegen die Bescheide einzulegen. Damit gewinne ich Zeit und schaue mal, wie die Situation sich entwickelt.
    Wenn die Stadt bei uns den Hebesatz um 55% runtersetzt, stimmt auch der Grundsteuerbetrag.
    Wenn die Stadt bei uns den Hebesatz beläßt, dann zahle ich 55% mehr Grundsteuer.

    Der einzige Grund für meinen Einspruch wäre die Erhöhung des Grundsteuerwerts um 55%.

    Ich habe 2 Fragen:
    1. ich erheben den Einspruch über "elster - alle Formulare - Einspruch". Unter 3-Verwaltungsakt habe ich "Bewertung - Grundsteuerermittlung Grundvermögen" gewählt
    Dann Jahr 2022
    Zeitraum - keine Angabe
    Stichtag - keine Angabe
    Datum des Verwaltungsaktes: Datum des Schreiben vom Finanzamt
    Aussetzung der Vollziehung: keine Angabe

    Ist das so richtig für ein Einspruch?

    2. Ist die Begründung " Erhöhung des Grundsteuerwerts um 55%" in Ordnung?

    Ich würde mich freuen hier Antworten zu bekommen, um den trostlosen Fall "Grundsteuer" wieder für ein paar Monate zu schliessen

    #2
    Hallo,
    mich würde es machen wie du sagst und dann noch um Ruhen der Verfahrens bitten, bis der Hebesatz der Gemeinde feststeht.

    Grundsätzlich ist die Erhöhung des Betrags jedoch kein Fehler, ein Ruhen bis zur Bekanntgabe der Hebesätze wird vielleicht bewilligt, eine Änderung ist meiner Meinung jedoch eher unwahrscheinlich wenn du nichts findest das falsch ausgefüllt ist.
    Gruß
    Sonja

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      #3
      Die Begründung ist nicht in Ordnung. Grund der Hauptfestellung 2022 war ja gerade, dass nach langer Zeit wieder realistische Werte festgestellt werden.

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        #4
        Grundsätzlich ist die Erhöhung des Betrags jedoch kein Fehler,
        weshalb ich persönlich auch nicht glaube, dass das Finanzamt dem Ruhen des Verfahrens zustimmen wird. Bei mir haben sich Grundsteuermessbeträge

        teilweise mehr als verdoppelt, ohne dass ich einen triftigen Grund für einen Einspruch nennen könnte. Es war doch von Anfang an klar, dass es bei der

        Grundsteuer zu Verschiebungen kommen wird. Es mag ja sein, dass das Aufkommen bezogen auf eine Gemeinde, in etwa auf dem bisherigen Niveau

        bleibt, es wird aber sicher zu individuellen Änderungen kommen. Die Gemeinden werden sich mit der Anpassung der Hebesätze bis 2024 Zeit lassen,

        so wie das im Reformprozess auch vorgesehen ist, was also soll mit dem Einspruch bezweckt werden ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Kann mir jemand sagen, ob der Einspruch, wie im Punkt 1 beschrieben, auch im Elster richtig ist?
          Ist der Verwaltungsakt "Bewertung - Grundsteuerermittlung Grundvermögen" auch "Grundsteuer?
          Es tut mir Leid, aber der Amtsdeutsch dort ist nicht besser wie auf dem Grundsteuerantrag.

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            #6
            Gibt es hier keine Leute, die den Einspruch über Elster eingelegt haben?
            Wie sehen überhaupt die Erfahrungen von anderen Leuten mit dem neuen Grundsteuermessbetrag aus? Liegt der Betrag höher oder niedriger als früher?
            Zuletzt geändert von lesterh; 22.10.2022, 09:59.

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              #7
              Mein Messbetrag liegt 10% höher als bisher; alles easy. Werde keinen Einspruch einlegen, auch wenn man die Berechnung wohl nur mit Mathestudium nachvollziehen kann. Wenn ich das richtig sehe, dann wurde eine Summe zusammen aus Grundstückswert und fiktiver Miete bzw. Mietersparnis für die "Restnutzungsdauer" des Hauses berechnet und davon ein bestimmter Promillewert als Messbetrag errechnet. Achja: Ebenfalls NRW.
              Zuletzt geändert von eq12345; 22.10.2022, 19:40.

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                #8
                ... auch wenn man die Berechnung wohl nur mit Mathestudium nachvollziehen kann.
                Das ist keine höhere Mathematik. Die gesamten Berechnungen sind im Bewertungsgesetz und in den Anlagen zum Bewertungsgesetz festgelegt

                und mit einem gewissen Aufwand in Excel nachvollziehbar. Aufwändig ist es deshalb, weil die meisten Ausgangswerte vom Bundesland abhängig sind.

                Wegen der großen Bandbreite speziell im Bereich der Bodenrichtwerte kann man noch nicht einmal innerhalb eines Bundeslands die Ergebnisse

                wirklich vergleichen, das geht allenfalls auf Gemeindeebene.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich habe mal beispielhaft hier die Prüfung und Excel-Berechnung des in einem Bescheid ermittelten Grundsteuerwerts (Einfamilienhaus, NRW) beigefügt. Auch die Fundstellen im Bewertungsgesetz sind genannt. Die Formeln sind leider nicht ersichtlich, aber recht einfach gehalten. Wenn man dann noch die Angaben in der Steuererklärung mit denen im Bescheid vergleicht (Flächen, Bodenrichtwert, u.a.), dann hat man eine Entscheidungsgrundlage, ob man Einspruch einlegen sollte. Mit möglichen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit habe ich mich nicht befasst.

                  grafik.png
                  Gruß be.assmann

                  Kommentar


                    #10
                    Was mir in dem Beispiel abgeht, ist ist der Abschlag bzw. Zuschlag entsprechend der Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde.

                    Der müsste nach der Zeile 7 gerechnet werden
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Da hat Charlie24 völlig recht. Meine autodidaktisch erstellte Excel-Tabelle müsste ergänzt werden.
                      In ersten Schritt muss gemäß der "Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe im Sinne des § 254 des Bewertungsgesetzes (Mietniveau-Einstufungsverordnung – MietNEinV)" die Mietniveaustufe meiner Gemeinde ermittelt werden. Im vorliegenden Fall ist das Stufe 3. In meinem Bescheid ist diese Verordnung nicht erwähnt. Dann wird am Ende von Anl. 39 zum BewG entsprechend der Mietniveaustufe ein Zuschlag oder Abschlag in Prozent abgelesen. Um diesen ist dann, unterhalb der Zeile 7 der Excel-Tabelle, die Nettokaltmiete zu korrigieren. Im vorliegenden Fall bei Mietniveaustufe 3, so steht es auch im Steuerbescheid, erfolgt keine Anpassung der Nettokaltmieten.
                      Fazit: Wer eine von 3 abweichende Mietniveaustufe hat, müsste die Excel-Tabelle ergänzen, wenn er sie anwendet.
                      Gruß be.assmann

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                        #12
                        Da sich viele nicht so richtig mit Excel auskennen, hier mal ein Link zur einfachen Berechnung der Grundsteuer: https://grundsteuer.de/rechner/

                        Ich habe mir auch eine Excel-Tabelle gestrickt und die Ergebinisse simmen mit dem o.g. Rechner überein, man kann also den Rechner benutzen.
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                          #13
                          Ich habe mir auch eine Excel-Tabelle gestrickt und die Ergebinisse simmen mit dem o.g. Rechner überein, man kann also den Rechner benutzen.
                          Wobei der Rechner notgedrungen die bisherigen Hebesätze anwendet. Die müssen bekanntlich nicht so bleiben !
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

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                            #14
                            Das einzige unbekannte ist der künftige Hebesatz der Gemeinde. Ich habe für mich ausgerechnet, dass die Grundsteuer bei gleichem Hebesatz sich um 11,7% erhöhen würde. Um einen gleichbleibende Grundsteuer zu erheben, müsste die Gemeinde den Hebesatz um 30% senken. Aber ich vermute mal, der Hebesatz wird nicht bzw. nicht maginal gesenkt, um die Kostensteigerungen durch die Inflation und der Energiepreise auszugleichen. Aber das wird vsl. erst in 2024 festegelegt. Wie wär es denn, wenn man mal (wieder) zur Gemeinderatssitzung gehen würde, um die Diskussion darüber zu verfolgen? ;-)
                            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                              #15
                              Wie wär es denn, wenn man mal (wieder) zur Gemeinderatssitzung gehen würde, um die Diskussion darüber zu verfolgen? ;-)
                              Bei uns hier (Bayern) sind bisher nur wenig Bescheide erlassen worden. Ich habe bei vier eingereichten Erklärungen noch keinen Bescheid erhalten.

                              Die neuen Grundsteuermessbeträge werden elektronisch an die Gemeinden übermittelt bzw. müssen von denen abgerufen werden. Ich schätze,

                              dass sich die Neuveranlagung bis weit in das Jahr 2023 hinziehen wird. Die Diskussion um die neuem Hebesätze wird m. E. erst 2024 geführt

                              werden können. Prognosen würde ich da jetzt noch nicht wagen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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