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Einspruch gegen Grundsteuer

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    #16
    Hallo,
    ich habe mein Grundstück vor 23 Jahren gekauft und ein EFH daraufgebaut, so wie man sich im Laufe der Jahre gefreut hat über die steigenden m² Preise und der Bodenrichtwert sich bis jetzt reichlich verdoppelt hat, ist es die logische Folge, dass mein Grundsteuermessbetrag sich auch verdoppelt hat lt. vorliegendem Bescheid.
    Was die jeweilige Gemeinde und Stadt mit den Hebesätzen macht wird man sehen.

    Tschüß

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      #17
      @HundKatzeMaus:
      dass die Grundsteuer bei gleichem Hebesatz sich um 11,7% erhöhen würde. Um einen gleichbleibende Grundsteuer zu erheben, müsste die Gemeinde den Hebesatz um 30% senken.
      Ich habe das mal mit einfachen Zahlen nachgerechnet. M.E. müsste der Hebesatz nur um 10% auf 90% statt um 30% auf 70% gesenkt werden, um eine Grundsteuererhöhung um 11,7% auszugleichen und damit die Grundsteuer auf den ursprünglichen Betrag zurückzuführen.

      grafik.png
      Gruß be.assmann

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        #18
        Ich habe das mal mit einfachen Zahlen nachgerechnet. M.E. müsste der Hebesatz nur um 10% auf 90% statt um 30% auf 70% gesenkt werden, ...
        Um das richtig nachrechnen zu können, muss man den bisherigen Hebesatz kennen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Der Hebesatz unserer Gemeinde liegt für die Grundsteuer B aktuell bei 330%. Meine Daten hatte ich nur als Beispiel genannt und sind nicht repräsentativ!
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #20
            Hier gibt es wohl einen kleinen feinen Unterschied zwischen Prozent und Prozentpunkten. HundKatzeMaus hat 30 Prozent geschrieben, aber vermutlich eine Verringerung des Hebesatzes um 30 Prozentpunkte von 330 auf 300 gemeint.

            Festhalten möchte ich, das der von HandKatzeMaus verlinkte Grundsteuerrechner
            Link zur einfachen Berechnung der Grundsteuer: https://grundsteuer.de/rechner/
            wie auch von mir getestet, ein gutes Werkzeug sein dürfte, um die Bescheide zum Grundsteuerwert und zum Grundsteuermessbetrag recht einfach und zügig prüfen zu können.
            Gruß be.assmann

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              #21
              be.assmann hat natürlich völlig recht, da habe ich den falschen Begriff verwendet. Selbstverständlich meinte ich Prozentpunkte, sorry.
              Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 30.12.2022, 09:22.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #22
                Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                Die Begründung ist nicht in Ordnung. Grund der Hauptfestellung 2022 war ja gerade, dass nach langer Zeit wieder realistische Werte festgestellt werden.
                Nun Ja ich kann mich aber auch daran erinnern, dass Politiker gesagt haben, dass es nicht zu Erhöhungen kommen soll.
                In meinem Fall NRW sind es 35% Erhöhung des Messbetrages und dies nur aufgrund geänderter Richtwerte, welche für mehrere Grundstücke gleichgültig, ob bebaut oder unbebautes Grundstück gleich bewertet worden sind. Hierfür seien Guterachterausschüsse zuständig.
                Mein Antrag auf Ruhen des Verfahrens - so wurde mir geantwortet - möge ich zurückziehen, da ich keinen wichtigen Grund -bestehendes Verfahren - nennen konnte. Leider gibt es auch noch kein Aktenzeichen für das von der Verbraucherzentrale angekündigte Sammelverfahren.
                Also Einspruch zurückziehen??? Würde mich über Antwort freuen.
                Zuletzt geändert von KIES; 20.01.2023, 13:00.

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                  #23
                  In diesem Forum wird weder eine Rechtsberatung noch eine Steuerberatung erfolgen. Hier wird dir (hoffentlich) keiner eine Empfehlung geben, wie du dich verhalten sollst. Deine Entscheidung!
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #24
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    weshalb ich persönlich auch nicht glaube, dass das Finanzamt dem Ruhen des Verfahrens zustimmen wird. Bei mir haben sich Grundsteuermessbeträge

                    teilweise mehr als verdoppelt,
                    Bei mir geht es von bisher 105€ im Jahr auf über 800€ im Jahr, wenn ich alles so angebe, wie das Finanzamt das will (falls der Hebesatz nicht angepasst wird). Ist doch toll.

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                      #25
                      Wenn ich die neue Grundsteuer für mein Hausgrundstück (ohne Nebengebäude!) berechne, dann komme ich beim Bundesmodel auf 319,67€, in Bayern beim gleichen Hebesatz kostet es mich schon 397,38€. Gebe ich aber in Bayern nur 50m² Nutzfläche zusätzlich an, bin ich aufgrund der erhöhten Äquivalenzbeträge schon bei 560,47€ und bei 100m€ Nutzfläche 642,97€. Im Vergleich zum Bundesmodel sehr teuer!

                      Beim Bundesmodel werden bei Wohngrundstücken nämlich keine Nutzflächen angerechnet. Tut mir ja echt leid, dass sich gegen einige Bundesländer gegen das Bundesmodel entschieden haben. Es wäre ja auch zu schön, wenn alle mal an einem Strang ziehen würden und somit auch die Steuerberechnungen vergleichbar wären. Ich kann den Ärger der Bürger (insbesondere der Bayern) verstehen und der Fiskus soll sich nicht wundern, wenn alle gefrusteten Bürger einen Einspruch einlegen oder sogar klagen.

                      Ich habe nun schon diverse Berechnungen im Bundesmodel durchgeführt und fast alle müssen (bei gleichen Hebesätzen) im Schnitt um die 30-50€ im Jahr weniger bezahlen, nur weniger Ausnahmen lagen leicht höher.
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                        #26
                        Ich habe nun schon diverse Berechnungen im Bundesmodel durchgeführt und fast alle müssen (bei gleichen Hebesätzen) im Schnitt um die 30-50€ im Jahr weniger bezahlen,
                        Ich kann das bestätigen. Bei den Wohngrundstücken, die ich in Bayern erklärt habe, führte die Vergleichsberechnung nach Bundesrecht

                        zu Grundsteuermessbeträgen, die um 20 bis 50% unter den Werten nach bayerischem Recht lagen. Besonders krass sind die Abweichungen,

                        wenn es leerstehende ehemalige landwirtschaftliche Nebengebäude gibt, die man keiner Landwirtschaft zuordnen kann.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #27
                          Ja, das ist in der Tat etwas seltsam. Ich habe da auch mal etwas herumgerechnet - aktuell haben wir hier einen Hebesatz von 555 Prozent. Wenn der gleich bleiben würde, würde ich bei Wohnräumen künftig zwischen 27 und 54 Prozent weniger als bisher zahlen - bei einer (separaten) Garage (unterste Zeile) aber mehr als das Doppelte:

                          elster181.png
                          Das erscheint mir recht eigenartig - aber mehr bzw. was anderes als die Fläche kann man in Bayern ja gar nicht melden...

                          (Die 50m² Freibetrag gibts bei Garagen nur, wenn man gleichzeitig Eigentümer von Wohnung und Garage ist und/oder beides zusammen vermietet hat, also ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Ist bei uns leider nicht der Fall - die Garage hat RGN (Rein Gar Nix) mit einer Wohnung zu tun.)

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                            #28
                            Das erscheint mir recht eigenartig - aber mehr bzw. was anderes als die Fläche kann man in Bayern ja gar nicht melden...
                            In einer Großstadt wie z. B. Nürnberg kommt man da in Bayern nachvollziehbar zu ganz anderen Ergebnissen als bei uns am flachen Land,

                            wo Grundstücksgrößen von über 1.000 m² bei Einfamilienhäusern keine Seltenheit sind. Obwohl wir mit unseren 3 Garagen unter den 50 m²

                            bleiben, würden wir mit Bundesrecht beim Grundsteuermessbetrag um 22% niedriger liegen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              Letztes Jahr habe ich in NRW die Erklärung zur Grundsteuer abgegeben und inzwischen den Bescheid erhalten.

                              Der Grundsteuermessbetrag steigt bei mir um rund 400%

                              Die Ursache liegt in der Berechnung des Sachwerts. In 2019 wurde das Grundstück schon einmal vom Finanzamt bewertet, und der vorläufige Sachwert ist, nach dem jeweils anzuwendendem Bewertungsgesetz, um 650% gestiegen.

                              Während nach sechsten Abschnitt BewG "Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz (...) für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009 Abschläge aufgrund eingeschränkter Nutzbarkeit berücksichtigt werden, wird im siebten Abschnitt des BewG "Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022" keinerlei Abschläge berücksichtigt. Auch für das Gebäude wird mit Normalherstellungskosten anstatt mit Regelherstellungskosten berechnet, was bei der Grundsteuerwertfeststellung zu einem fünfachen Gebäudesachwert führt.

                              Ich habe Widerspruch erhoben, da der Bodenwert nach Quadratmeter vom Gutachterausschuss für eine ein- oder zweigeschossige Wohnbebauung berechnet wurde, diese Bebaung auf dem betroffenen Grundstück aufgrund des Zuschnitts (Grundstücksbreite ca. 4m) einfach nicht möglich ist. Wurde aber abgelehnt, da die Nutzung des Grundstücks bei der Bewertung nicht berücksichtigt wird, und nur dieser eine, festgelegte Bodenwert existiert.

                              Ansonsten ist die Bewertung des Grundbesitzes korrekt, und der Bescheid ist formal zu akzeptieren.
                              Zuletzt geändert von CGXz3; 21.01.2023, 15:48.

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