Wir sind in Besitz eines Grundstückes mit 2 Fam.-Haus. Die Teilung des Grundstückes wird in der Weise vorgenommen, dass mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an einer Wohnung (Wohnungseigentum) verbunden ist. Es gibt 2 Grundbücher. Die Anteile sind wie folgt: W1: 634/1000 (2 Eigentümer mit Miteigentum zu 1/2) und W2: 366/1000 (2 Eigentümer mit Miteigentum zu 1/2). Meine Frage: Zählt dies als Bruchteilsgemeinschaft? Was gebe ich dann im Aufklappfeld "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften u Gemeinschaften..." an? Und muss ich bei Punkt "Eigentümer/Beteiligte" alle 4 Eigentümer des Grundstückes auflisten, oder nur uns zwei?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Teilung des Grundstückes durch Miteigentumsanteile u Sondereigentum an einer Wohnung
				
					Einklappen
				
			
		
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 Nein, das ist offensichtlich Wohnungseigentum. Jedes Wohnungseigentum bildet eine eigene wirtschaftliche Einheit,Meine Frage: Zählt dies als Bruchteilsgemeinschaft?
 
 jede Einheit muss deshalb gesondert erklärt werden. Die Eigentümer der anderen Einheit kommen in dieser Erklärung nicht vor.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 


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