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Teilung des Grundstückes durch Miteigentumsanteile u Sondereigentum an einer Wohnung

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    Teilung des Grundstückes durch Miteigentumsanteile u Sondereigentum an einer Wohnung

    Wir sind in Besitz eines Grundstückes mit 2 Fam.-Haus. Die Teilung des Grundstückes wird in der Weise vorgenommen, dass mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an einer Wohnung (Wohnungseigentum) verbunden ist. Es gibt 2 Grundbücher. Die Anteile sind wie folgt: W1: 634/1000 (2 Eigentümer mit Miteigentum zu 1/2) und W2: 366/1000 (2 Eigentümer mit Miteigentum zu 1/2). Meine Frage: Zählt dies als Bruchteilsgemeinschaft? Was gebe ich dann im Aufklappfeld "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften u Gemeinschaften..." an? Und muss ich bei Punkt "Eigentümer/Beteiligte" alle 4 Eigentümer des Grundstückes auflisten, oder nur uns zwei?

    #2
    Meine Frage: Zählt dies als Bruchteilsgemeinschaft?
    Nein, das ist offensichtlich Wohnungseigentum. Jedes Wohnungseigentum bildet eine eigene wirtschaftliche Einheit,

    jede Einheit muss deshalb gesondert erklärt werden. Die Eigentümer der anderen Einheit kommen in dieser Erklärung nicht vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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