Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung wenn der Stadt das Grundstück gehört !

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung wenn der Stadt das Grundstück gehört !

    Wie oben schon beschrieben; der Stadt gehört das Grundstück, hierfür wird auch Erpacht gezahlt. Das Reihenhaus gehört mir.

    Ingesamt sind es ca. 30 Reihenhäuser: Im Grundbuch sind hier jeweils Anteile beschrieben. Manche haben das Grundstück gekauft manche nicht.
    Bei Eherpartnern sind oft 1/36 angegeben. Bei Einzelpersonen 1/18 , wie in meinem Fall.

    Meine Fragen:

    Was ist bei dem Punkt "zur wirtschaftlichen Einheit einzutragen" 1/1 oder 1/18 ???
    Was ist bei dem Punkt " Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" einzutragen ?
    Was ist bei dem Punkt "Erbaurecht einzutragen" ?? Häkchen es wurde ein Erbbaurecht bestellt und die Stadt als Eigentümer eintragen ???


    Da es bei mir ein Sonderfall ist ( Stadt gehört das Grundstück) finde ich keine Infos .

    Vielen Dank.




    #2
    Sieht nach Wohnungseigentum aus, das wäre dann auf das Flurstück bezogen 1/18. Der Anteil am Grundstück ist bei Alleineigentum 1/1.

    Den Grundstückseigentümer (Erbbauverpflichteten) musst du angeben, das ist richtig. Bei Angabe des Bundeslands könnte man präziser antworten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank Charlie24 für deine schnelle Antwort.

      Bundesland ist Baden Württemberg.

      Also dann 1/18 bei wirtschaftlicher Einheit. Und 1/1 bei Alleineigentum Grundstück/ Betrieb Forstwirtschaft, habe ich das richtig verstanden?

      Kommentar


        #4
        Also dann 1/18 bei wirtschaftlicher Einheit. Und 1/1 bei Alleineigentum Grundstück/ Betrieb Forstwirtschaft, habe ich das richtig verstanden?
        So ist das gemeint. Den m²-Wert für die Zeile 3 von GW2 musst du selbst berechnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Das Grundstück hat 157 m2. Das sind dann um die 8m2 wenn 1/18. Also dann die 8 m2 eintragen?

          Das ist dann die letzte Frage. Vielen Dank du scheinst Experte zu sein

          Kommentar


            #6
            Das Grundstück hat 157 m2. Das sind dann um die 8m2 wenn 1/18. Also dann die 8 m2 eintragen?
            Du musst vom Flurstück ausgehen, nicht von der Fläche, auf der dein Reihenhaus konkret steht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Also was muss ich jetzt wo eintragen?Wäre nett wenn du mir das sagen könntest.Also Grundstück hat wie gesagt 157 m2 . Grundstück gehört der Stadt. Reihenhaus mir.Im Grundbuch steht was von 1/18 Anteil.

              Tut mir Leid habe mit sowas das erste Mal zu tun.
              Vielen Dank

              Kommentar


                #8
                ... steht was von 1/18 Anteil
                1/18 wovon ? Es muss ja ein Ausgangsflurstück geben, es können auch mehr sein. Auch deren Größe steht im Grundbuch.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Laut Boris BW hat das Flurstück 157 ,m2.
                  Es handelt sich nur um 1 Flurstück.

                  Eigentümeranteil 1/18

                  Kommentar


                    #10
                    Dann verstehe ich das mit 1/18 nicht. Wenn ein Reihenhaus ein eigenes Flurstück hat, dann wäre der Anteil der wirtschaftlichen Einheit 1/1.

                    Oben schreibst du: "Insgesamt sind es ca. 30 Reihenhäuser: Im Grundbuch sind hier jeweils Anteile beschrieben"
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Insgesamt sind es 30 Reihenhäuser und 30 eigentümer.
                      Und jeder Eigentümer hat 1/18 oder Eheleute jeder 1/36.

                      Eher Mal beim Güterausschuss Bodenrichtwerte anrufen?

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo,
                        Stehen alle Reihenhäuser auf einem Flurstück und dieses hat insgesamt nur 157qm?
                        Wie können so viele Häuser auf so ein kleines Grundstück?

                        Oder steht nur dein Haus auf dem 157qm großem Grundstück?

                        Schau bitte im Erbbauvertrag nach, von welchen Flurstücken alles geschrieben wurde.

                        Wie groß sind alle Grundstücke zusammen auf dem alle Reihenhäuser stehen?

                        Gruß
                        Sonja

                        Kommentar


                          #13
                          Nein. Jedes Reihenhaus hat ein eigenes Flurstück.
                          Mein Reihenhaus steht auf einem Grunstück von 157 ,m2 .
                          Das Grundstück gehört aber der Stadt.

                          Es geht nur um mein Reihenhaus.

                          Im Grundbuch steht 1/18 Eigentümeranteil.

                          Darum bin ich jetzt verwirrt was ich eintragen soll.

                          * Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil 1/1 oder 1/18

                          * ,M2 bei Bodenrichtwert 157 oder 8 m2
                          Danke

                          Kommentar


                            #14
                            Entweder ist es Richtig:
                            1/1 Anzugeben und in beiden Vordrucken 157qm.


                            oder im Boris die qm aller Flurstücke zusammenzählen und im GW 1 angeben, Miteigentumsanteil 1/18
                            In Anlage GW-2 1/18 von der Gesamtfläche aller Reihenhausgrundstücke angeben.

                            Was in deinem Fall richtig ist, kann ich nicht sicher sagen.

                            Gruß
                            Sonja

                            Kommentar


                              #15
                              Ich habe doch nur 1 Reihenhaus.
                              In Boris steht 157 ,m2 zu dem Flurstück

                              Es geht darum dass das grundstück der Stadt gehört und nicht mir.

                              Danke

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X