Dann kann sich aber das 1/18 nicht auf das Reihenhausflurstück beziehen, es sei denn, alle Flurstücke würden zu einem vereinigten Grundstück gehören.
Beim Hausgrundstück bist du nur erbbauberechtigt, musst es dir aber zurechnen lassen. Gibt es eventuell noch gemeinsame Wegeflächen oder einen Garagenhof ?
Beim Hausgrundstück bist du nur erbbauberechtigt, musst es dir aber zurechnen lassen. Gibt es eventuell noch gemeinsame Wegeflächen oder einen Garagenhof ?
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