Hallo,
ich bin, mit einer anderen Person, in einer Eigentümergesellschaft und habe ein paar Fragen zu den Anteilen des Grundstückes:
Vorab: ich habe bei Elster ein eigenes Konto für die EGT erstellt und trage dort die Grundstücke ein, die der ETG gehören. (Grundstücke: Eigentumswohnungen, Doppelhäuser)
1. Ich trage das Grundstück wie gehabt ein. Bei "4-Angaben zu Eigentümer(innen)" wird es dann interessant. Dort gib ich dann "7 Grundstücksgemeinschaft von natürlichen Personen" an. Dann füll ich die " Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaft und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen" aus. Dann gebe ich noch die Eigentümer des Grundstücks an. Ist das so richtig?
2. Wenn der ETG ein Grundstück Anteilig gehört schaue ich im Kaufvertrag/Grundbuch nach was der Anteil ist und trage das dann in Zeile 11 ein. Muss ich dann bei "4-Angaben zu Eigentümer(innen)" unter den Eigentümern auch noch den Anteil in Zeile 51 eintragen, je die Hälfte also 50%?
3. Was mich wundert, ist dass ich nur die Steuer-Nr. und ID-Nr. der Eigentümer angeben muss und nicht die Steuer-Nr. der ETG. Die musste ich nur für das Elster-Konto angeben. Ist das richtig?
4. Nach Prüfung der Eingaben wird mir ein Hinweis angezeigt - "7-Empfangsvollmacht" ist es notwendig, dass ich das angebe?
ich bin, mit einer anderen Person, in einer Eigentümergesellschaft und habe ein paar Fragen zu den Anteilen des Grundstückes:
Vorab: ich habe bei Elster ein eigenes Konto für die EGT erstellt und trage dort die Grundstücke ein, die der ETG gehören. (Grundstücke: Eigentumswohnungen, Doppelhäuser)
1. Ich trage das Grundstück wie gehabt ein. Bei "4-Angaben zu Eigentümer(innen)" wird es dann interessant. Dort gib ich dann "7 Grundstücksgemeinschaft von natürlichen Personen" an. Dann füll ich die " Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaft und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen" aus. Dann gebe ich noch die Eigentümer des Grundstücks an. Ist das so richtig?
2. Wenn der ETG ein Grundstück Anteilig gehört schaue ich im Kaufvertrag/Grundbuch nach was der Anteil ist und trage das dann in Zeile 11 ein. Muss ich dann bei "4-Angaben zu Eigentümer(innen)" unter den Eigentümern auch noch den Anteil in Zeile 51 eintragen, je die Hälfte also 50%?
3. Was mich wundert, ist dass ich nur die Steuer-Nr. und ID-Nr. der Eigentümer angeben muss und nicht die Steuer-Nr. der ETG. Die musste ich nur für das Elster-Konto angeben. Ist das richtig?
4. Nach Prüfung der Eingaben wird mir ein Hinweis angezeigt - "7-Empfangsvollmacht" ist es notwendig, dass ich das angebe?
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