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Elster - Fragen zu Eigentümergesellschaft - (NRW)

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    Elster - Fragen zu Eigentümergesellschaft - (NRW)

    Hallo,

    ich bin, mit einer anderen Person, in einer Eigentümergesellschaft und habe ein paar Fragen zu den Anteilen des Grundstückes:
    Vorab: ich habe bei Elster ein eigenes Konto für die EGT erstellt und trage dort die Grundstücke ein, die der ETG gehören. (Grundstücke: Eigentumswohnungen, Doppelhäuser)

    1. Ich trage das Grundstück wie gehabt ein. Bei "4-Angaben zu Eigentümer(innen)" wird es dann interessant. Dort gib ich dann "7 Grundstücksgemeinschaft von natürlichen Personen" an. Dann füll ich die " Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaft und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen" aus. Dann gebe ich noch die Eigentümer des Grundstücks an. Ist das so richtig?

    2. Wenn der ETG ein Grundstück Anteilig gehört schaue ich im Kaufvertrag/Grundbuch nach was der Anteil ist und trage das dann in Zeile 11 ein. Muss ich dann bei "4-Angaben zu Eigentümer(innen)" unter den Eigentümern auch noch den Anteil in Zeile 51 eintragen, je die Hälfte also 50%?

    3. Was mich wundert, ist dass ich nur die Steuer-Nr. und ID-Nr. der Eigentümer angeben muss und nicht die Steuer-Nr. der ETG. Die musste ich nur für das Elster-Konto angeben. Ist das richtig?

    4. Nach Prüfung der Eingaben wird mir ein Hinweis angezeigt - "7-Empfangsvollmacht" ist es notwendig, dass ich das angebe?

    #2
    ... und trage dort die Grundstücke ein, die der ETG gehören
    Wenn die Eigentümergemeinschaft als solche im Grundbuch eingetragen ist, ist die Auswahl 7 (Frage 1) zutreffend.

    In diesem Fall müssten in Zeile 51 (Frage 2) keine Beteiligungsverhältnisse angegeben werden.

    Zu 3: Ja, da wird die persönliche Steuernummer erwartet.

    Zu 4:: Vorgeschrieben ist es nur bei Bruchteilsgemeinschaften Wenn die ETG keine Firmenadresse hat, sollte ein Mitglied benannt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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