Reverse Charge Verfahren

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • JNeu2306
    Neuer Benutzer
    • 24.10.2022
    • 3

    #1

    Reverse Charge Verfahren

    Guten Tag,

    ich erstelle die UST-Voranmeldung für eine GmbH & Co. KG über ELSTER.
    Wir haben eine Rechnung erhalten, bei dem das Reverse Charge Verfahren angewandt wurde.
    Das heißt, wir als Leistungsempfänger sind Steuerschuldner.
    In welche Zeile (Kennziffer) muss ich die UST jetzt bei ELSTER eintragen?
    Ist Zeile 40 (Kennziffer 46) korrekt?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

    MFG
    Julia
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Das kommt drauf an. Zeile 40, 41 oder 42.

    Kommentar

    • JNeu2306
      Neuer Benutzer
      • 24.10.2022
      • 3

      #3
      Guten Morgen, ok und worauf kommt es an? Eine Softwarefirma aus Dänemark hat uns eine Lizenz verkauft. Danke vorab

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Die drei Zeilen sind ja beschriftet! In Deinem Fall ist dann natürlich

        Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers
        zutreffend.

        Kommentar

        • JNeu2306
          Neuer Benutzer
          • 24.10.2022
          • 3

          #5
          Auf der Rechnung (Unternehmen Dänemark) steht: VAT Amont 25% - 0,00 EUR.
          Muss ich also 25 % Steuer in Zeile 40 eintragen oder 19% wie in Deutschland üblich?
          Vielen Dank vorab!

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            Einen Steuersatz von 25 % gibt es bei uns natürlich nicht.

            Kommentar

            Lädt...