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Reverse Charge Verfahren

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    Reverse Charge Verfahren

    Guten Tag,

    ich erstelle die UST-Voranmeldung für eine GmbH & Co. KG über ELSTER.
    Wir haben eine Rechnung erhalten, bei dem das Reverse Charge Verfahren angewandt wurde.
    Das heißt, wir als Leistungsempfänger sind Steuerschuldner.
    In welche Zeile (Kennziffer) muss ich die UST jetzt bei ELSTER eintragen?
    Ist Zeile 40 (Kennziffer 46) korrekt?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

    MFG
    Julia

    #2
    Das kommt drauf an. Zeile 40, 41 oder 42.

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      #3
      Guten Morgen, ok und worauf kommt es an? Eine Softwarefirma aus Dänemark hat uns eine Lizenz verkauft. Danke vorab

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        #4
        Die drei Zeilen sind ja beschriftet! In Deinem Fall ist dann natürlich

        Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers
        zutreffend.

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          #5
          Auf der Rechnung (Unternehmen Dänemark) steht: VAT Amont 25% - 0,00 EUR.
          Muss ich also 25 % Steuer in Zeile 40 eintragen oder 19% wie in Deutschland üblich?
          Vielen Dank vorab!

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            #6
            Einen Steuersatz von 25 % gibt es bei uns natürlich nicht.

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