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Nur Einwegkommunikation mit Elster möglich?

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    Nur Einwegkommunikation mit Elster möglich?

    Hallo,

    ich suche einen Erfahrungsaustausch. Durch die Briefpostproblematik (Deutsche Post AG) bin ich leider auf elektronische Post angewiesen. Dieses bezieht sich auf den Versand und dem Empfang von Postdienstleistungen.

    Nachdem mein Finanzamt eine Kommunikation per De-Mail und Email (nach Freigabe durch § 87a) oder Telefax ablehnt (beide Richtungen Sender <-> Empfänger), hieß es, daß Elster als einziges Kommunikationsmittel akzeptiert wird. Nun gut, innerhalb von Elster gibt es ja auch einen Posteingang. Nun bin ich seit 2019 dort angemeldet und gebe auch meine Steuererklärung darüber ab. Ich hatte bei der Abgabe immer angegeben, daß ich ebenfalls die elektronische Datei für den Steuerbescheid über Elster bekomme möchte. Ich bekomme aber nichts, keine Datei und keine Antworten auf meine Anfragen.

    Jetzt suche ich einen Erfahrungsaustausch. Kann das Finanzamt überhaupt über Elster kommunizieren oder ist das eine Einweg-Kommunikation Bürger-->Finanzamt aber die andere Richtung, Finanzamt-Bürger geht gar nicht?

    Gruß Werner

    #2
    Bisher oneway-Ticket, am Geisterfahrermodus ääh Gegenverkehr ist man seit Jahren dran, aber noch nicht aktuell.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Bisher oneway-Ticket, am Geisterfahrermodus ääh Gegenverkehr ist man seit Jahren dran, aber noch nicht aktuell.
      Bei Einkommensteuerbescheiden ist doch die elektronische Zustellung grundsätzlich möglich, von einer totalen Einbahnstraße würde ich

      deshalb nicht mehr sprechen wollen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Schon richtig Charlie24, aber die Eingangsfrage bezog sich m.E. auf die Thematik Mailein-/-ausgang, ggf. auch Chat.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          Guten Abend,

          erstaunlich wenig Rückmeldung bisher zu der Frage, ob auch die Kommunikation Finanzamt --> Bürger über Elster funktioniert. Das Bayerisches Landesamt für Steuern – Dienststelle München, soll die projektverantwortliche Stelle sein.

          Leider kenne ich nicht die Anforderung an die Software. Auf der Webseite des Landesamtes heißt es,

          Heute versteht man unter ELSTER aber nicht nur die elektronische Abgabe der Steuererklärung, sondern die elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Steuerverwaltung insgesamt.

          Somit muß ich wohl davon ausgehen, daß dieses zumindest möglich ist, daß auch das Finanzamt Nachrichten über Elster verschicken kann. Wozu sollte dann auch der Posteingangordner in Elster sein, wenn es nur als Einweg Kommunikation gedacht wäre.

          Da mir über die Telefonzentrale niemand mitteilen konnte, wer weiterhin für die Software zuständig ist, habe ich dort jetzt hingeschrieben. Ich habe aber wenig Hoffnung, daß ich eine Antwort bekomme.

          Ich frage deshalb gerne hier noch einmal. Hat jemand von Euch mal von seinem Finanzamt Post über Elser bekommen?

          Ich hatte mein Finanzamt aufgrund der Postproblematik gebeten mich nur noch per De-Mail oder Elster zu kontaktieren. Die gehen darauf nicht einmal ein. Ich habe jetzt schon wieder eine Frist verpaßt, weil die Post nicht ankam. Dieses erfuhr ich jetzt aus einem Bescheid (kam 18 Tage später als das Datum des Schreibens an), wogegen glücklicherweise Rechtsmittel möglich sind. Es nervt aber.

          Grüße Werner

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            #6
            Der Posteingang ist derzeit lediglich für Systemantworten da, sonst nichts. Traurig, aber wahr. Die Ankündigungen gibt es seit Jahren.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              Es gibt zumindest ein Formular zur Einwilligung in den Versand unverschlüsselter E-Mails durch Finanzbehörden. Ich habe das mal vorsichtshalber eingereicht. Ob es tatsächlich funktioniert, weiß ich allerdings nicht, weil ich seitdem noch nicht mit dem Finanzamt kommuniziert habe...

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                #8
                Ich habe das mal vorsichtshalber eingereicht. Ob es tatsächlich funktioniert, weiß ich allerdings nicht, weil ich seitdem noch nicht mit dem Finanzamt kommuniziert habe...
                Könnte es sein, dass diese Einwilligung nur in Bayern so angeboten wird ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Könnte es sein, dass diese Einwilligung nur in Bayern so angeboten wird ?
                  Das könnte sein, kann ich aber weder bestätigen noch dementieren, da ich aufgrund meines Wohnsitzes in Bayern nicht in anderen Bundesländern gesucht habe

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                    #10
                    Hallo!

                    ich habe ein ähnliches Formblatt bei meinen Akten.

                    Es nennt sich: Einwilligung in den Versand unverschlüsselter E-Mails durch Finanzbehörden gemäß § 87a Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 der Abgabenordnung (AO).

                    Interessant, dort steht:, Übermittelt das Finanzamt elektronisch Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, muss es diese Daten mit einem geeigneten Verfahren verschlüsseln. Das Finanzamt kann elektronisch verschlüsselt nur über www.ELSTER.de mit Ihnen kommunizieren.

                    Dieses ist falsch, das FA könnte auch per De-Mail kommunizieren. Ein Zugang muß seit 2018 verpflichtend eröffnet sein.

                    In meinem Verfahren vor dem BFH wurden Emails vorgelegt, die von meinem Finanzamt an diverse Stellen per gewöhnlicher Email verschickt wurden, z.B. dem Prozeßvervollmächtigen des FAs. Schon komisch, daß das Finanzamt dann selbst diese Beschränkung aufheben kann und komischerweise an mich meine eignen Daten nicht ohne weiteres bekanntgeben darf.

                    Auch hatte ich öfter gelesen, daß man keinen Rechtsanspruch hat, wie eine Behörde mit einem kommunizieren muß. Das müßte ich allerdings noch prüfen. Es gibt einige Gesetze die vorschreiben, daß wenn elektronisch gefragt wird auch elektronisch zu antworten ist.


                    Werner

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                      #11
                      Vielleicht durfte es das gar nicht. Aber sei es wie es sei, worauf kommt es Dir eigentlich an ? Auf Deinen richtigen Steuerbescheid ? Oder auf Nebenkriegsschauplätze ?
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Guten Abend,

                        die Klage am BFH habe ich verloren. Die Zustellfiktion gilt uneingeschränkt. Wenn man anstatt der Briefpost nun auf elektronische Post ausweichen würde, Elster oder De-Mail, hat man in der Regel einen Beweis dafür, wann die Post eingegangen ist und welchen Umfang diese hat. Ungeachtet dessen, daß man eine Freigabe nach § 87a AO machen kann, (habe ich längst), es De-Mail oder Elster gibt, kommuniziert das FA weiterhin per Briefpost, wodurch ich nachweislich Nachteile habe.


                        Wenn Du direkt fragst, mir geht es um die Zustellfiktion und der gelbe Riese ist an den 8 Adressen, die ich in den letzten 20 Jahren hatte, nirgendwo zuverlässig gewesen. Hier im Forum scheint es keine Probleme zu geben.

                        Werner

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                          #13
                          Das scheint um sich zu greifen. Wir hier sind auch schon froh, wenn wir wenigstens einmal pro Woche mit Post beliefert werden. Manchmal kommt auch mehere Wochen lang nix. (Man weiß ja, was kommen soll, mit der GMX-Briefankündigung.) Es gibt auch schon viele Webseiten dazu, z.B. hier oder hier oder hier.

                          Einkommensteuerbescheide lasse ich schon seit drei Jahren daher nur noch per PDF/Mail/Elster kommen, nicht mehr per Brief. Blöd ist halt, wenn das Finanzamt dazu noch Belege haben will - die fordert es immer noch per Briefpost an. Und wenn diese Anforderung erst mal drei Wochen bei der Post liegen bleibt, ist das Mist.

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                            #14
                            Da kann ich ja froh sein, recht regelmäßig von der Post beliefert zu werden. Mein Finanzamt in NRW hat bisher auch E-Mails akzeptiert.
                            Wenn man anstatt der Briefpost nun auf elektronische Post ausweichen würde, Elster oder De-Mail, ...
                            Die Telekom hat mit dem 01.12.22 den Dienst De-Mail komplett eingestellt. Es ist kein Zugriff auf die De-Mail-Konten mehr möglich. Alle De-Mail-Konten wurden ab dem 01.12.22 unwiederbringlich gelöscht.
                            laut telekom.de/hilfe
                            Gruß be.assmann

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                              #15
                              Seit diesem Jahr gilt das OZG auch für die Finanzverwaltung. Wenn mann sich in seinem ELSTER Konto für die elektronische Kommunikation freigeschaltet hat, dann soll/muss das FA (in Hessen) auch elelktronisch über ELSTER antworten.

                              Soviel zur Theorie, in der praktischen Anwendung habe ich es noch nicht gesehen.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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