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Nur Einwegkommunikation mit Elster möglich?

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  • Picard777
    antwortet
    Da ist der Druck aber zu hoch wegen OZG und wegen den Vollmachten in Mein Elster seit Dezember. Das wird parallel kommen.

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    ...Seit diesem Jahr gilt das OZG auch für die Finanzverwaltung....
    Soviel zur Theorie, in der praktischen Anwendung habe ich es noch nicht gesehen...
    Hallo,
    in der Praxis läuft eine Pilotierung im BL Bayern vom 01.01. bis 30.06.2023.
    Flächendeckende Umsetzung kommt meist nach Abschluss einer Pilotierung.

    Tschüß

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  • Picard777
    antwortet
    Ich tippe mal Ende Januar bis im Laufe des Februar, dieses Jahr wohlgemerkt ...

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Seit diesem Jahr gilt das OZG auch für die Finanzverwaltung. Wenn mann sich in seinem ELSTER Konto für die elektronische Kommunikation freigeschaltet hat, dann soll/muss das FA (in Hessen) auch elelktronisch über ELSTER antworten.

    Soviel zur Theorie, in der praktischen Anwendung habe ich es noch nicht gesehen.

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  • be.assmann
    antwortet
    Da kann ich ja froh sein, recht regelmäßig von der Post beliefert zu werden. Mein Finanzamt in NRW hat bisher auch E-Mails akzeptiert.
    Wenn man anstatt der Briefpost nun auf elektronische Post ausweichen würde, Elster oder De-Mail, ...
    Die Telekom hat mit dem 01.12.22 den Dienst De-Mail komplett eingestellt. Es ist kein Zugriff auf die De-Mail-Konten mehr möglich. Alle De-Mail-Konten wurden ab dem 01.12.22 unwiederbringlich gelöscht.
    laut telekom.de/hilfe

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  • mhanft
    antwortet
    Das scheint um sich zu greifen. Wir hier sind auch schon froh, wenn wir wenigstens einmal pro Woche mit Post beliefert werden. Manchmal kommt auch mehere Wochen lang nix. (Man weiß ja, was kommen soll, mit der GMX-Briefankündigung.) Es gibt auch schon viele Webseiten dazu, z.B. hier oder hier oder hier.

    Einkommensteuerbescheide lasse ich schon seit drei Jahren daher nur noch per PDF/Mail/Elster kommen, nicht mehr per Brief. Blöd ist halt, wenn das Finanzamt dazu noch Belege haben will - die fordert es immer noch per Briefpost an. Und wenn diese Anforderung erst mal drei Wochen bei der Post liegen bleibt, ist das Mist.

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  • Werner1980
    antwortet
    Guten Abend,

    die Klage am BFH habe ich verloren. Die Zustellfiktion gilt uneingeschränkt. Wenn man anstatt der Briefpost nun auf elektronische Post ausweichen würde, Elster oder De-Mail, hat man in der Regel einen Beweis dafür, wann die Post eingegangen ist und welchen Umfang diese hat. Ungeachtet dessen, daß man eine Freigabe nach § 87a AO machen kann, (habe ich längst), es De-Mail oder Elster gibt, kommuniziert das FA weiterhin per Briefpost, wodurch ich nachweislich Nachteile habe.


    Wenn Du direkt fragst, mir geht es um die Zustellfiktion und der gelbe Riese ist an den 8 Adressen, die ich in den letzten 20 Jahren hatte, nirgendwo zuverlässig gewesen. Hier im Forum scheint es keine Probleme zu geben.

    Werner

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  • Picard777
    antwortet
    Vielleicht durfte es das gar nicht. Aber sei es wie es sei, worauf kommt es Dir eigentlich an ? Auf Deinen richtigen Steuerbescheid ? Oder auf Nebenkriegsschauplätze ?

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  • Werner1980
    antwortet
    Hallo!

    ich habe ein ähnliches Formblatt bei meinen Akten.

    Es nennt sich: Einwilligung in den Versand unverschlüsselter E-Mails durch Finanzbehörden gemäß § 87a Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 der Abgabenordnung (AO).

    Interessant, dort steht:, Übermittelt das Finanzamt elektronisch Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, muss es diese Daten mit einem geeigneten Verfahren verschlüsseln. Das Finanzamt kann elektronisch verschlüsselt nur über www.ELSTER.de mit Ihnen kommunizieren.

    Dieses ist falsch, das FA könnte auch per De-Mail kommunizieren. Ein Zugang muß seit 2018 verpflichtend eröffnet sein.

    In meinem Verfahren vor dem BFH wurden Emails vorgelegt, die von meinem Finanzamt an diverse Stellen per gewöhnlicher Email verschickt wurden, z.B. dem Prozeßvervollmächtigen des FAs. Schon komisch, daß das Finanzamt dann selbst diese Beschränkung aufheben kann und komischerweise an mich meine eignen Daten nicht ohne weiteres bekanntgeben darf.

    Auch hatte ich öfter gelesen, daß man keinen Rechtsanspruch hat, wie eine Behörde mit einem kommunizieren muß. Das müßte ich allerdings noch prüfen. Es gibt einige Gesetze die vorschreiben, daß wenn elektronisch gefragt wird auch elektronisch zu antworten ist.


    Werner

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  • mhanft
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Könnte es sein, dass diese Einwilligung nur in Bayern so angeboten wird ?
    Das könnte sein, kann ich aber weder bestätigen noch dementieren, da ich aufgrund meines Wohnsitzes in Bayern nicht in anderen Bundesländern gesucht habe

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe das mal vorsichtshalber eingereicht. Ob es tatsächlich funktioniert, weiß ich allerdings nicht, weil ich seitdem noch nicht mit dem Finanzamt kommuniziert habe...
    Könnte es sein, dass diese Einwilligung nur in Bayern so angeboten wird ?

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  • mhanft
    antwortet
    Es gibt zumindest ein Formular zur Einwilligung in den Versand unverschlüsselter E-Mails durch Finanzbehörden. Ich habe das mal vorsichtshalber eingereicht. Ob es tatsächlich funktioniert, weiß ich allerdings nicht, weil ich seitdem noch nicht mit dem Finanzamt kommuniziert habe...

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  • Picard777
    antwortet
    Der Posteingang ist derzeit lediglich für Systemantworten da, sonst nichts. Traurig, aber wahr. Die Ankündigungen gibt es seit Jahren.

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  • Werner1980
    antwortet
    Guten Abend,

    erstaunlich wenig Rückmeldung bisher zu der Frage, ob auch die Kommunikation Finanzamt --> Bürger über Elster funktioniert. Das Bayerisches Landesamt für Steuern – Dienststelle München, soll die projektverantwortliche Stelle sein.

    Leider kenne ich nicht die Anforderung an die Software. Auf der Webseite des Landesamtes heißt es,

    Heute versteht man unter ELSTER aber nicht nur die elektronische Abgabe der Steuererklärung, sondern die elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Steuerverwaltung insgesamt.

    Somit muß ich wohl davon ausgehen, daß dieses zumindest möglich ist, daß auch das Finanzamt Nachrichten über Elster verschicken kann. Wozu sollte dann auch der Posteingangordner in Elster sein, wenn es nur als Einweg Kommunikation gedacht wäre.

    Da mir über die Telefonzentrale niemand mitteilen konnte, wer weiterhin für die Software zuständig ist, habe ich dort jetzt hingeschrieben. Ich habe aber wenig Hoffnung, daß ich eine Antwort bekomme.

    Ich frage deshalb gerne hier noch einmal. Hat jemand von Euch mal von seinem Finanzamt Post über Elser bekommen?

    Ich hatte mein Finanzamt aufgrund der Postproblematik gebeten mich nur noch per De-Mail oder Elster zu kontaktieren. Die gehen darauf nicht einmal ein. Ich habe jetzt schon wieder eine Frist verpaßt, weil die Post nicht ankam. Dieses erfuhr ich jetzt aus einem Bescheid (kam 18 Tage später als das Datum des Schreibens an), wogegen glücklicherweise Rechtsmittel möglich sind. Es nervt aber.

    Grüße Werner

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  • Picard777
    antwortet
    Schon richtig Charlie24, aber die Eingangsfrage bezog sich m.E. auf die Thematik Mailein-/-ausgang, ggf. auch Chat.

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