Hallo,
ich habe leider ein Problem beim Ausfüllen des Grundsteuerformulars. Ich hoffe mir kann geholfen werden. Vielen Dank schon im Voraus!
Ich versuche den Fall hier zu beschreiben und gebe mal die problematischen Stellen an.
Land: Thüringen
Art des Grundstücks: unbebautes Grundstück
Eigentümer und deren Anteile:
Mit diesen Angaben liefert das Formular keine Fehlermeldung.
Fraglich ist nun, ob die Angabe unter „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler / Nenner“ mit 1/1 richtig ist.
Fehlermeldung, wenn in Zeile 11 „1/2“ angegeben wird:
„Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.“
ich habe leider ein Problem beim Ausfüllen des Grundsteuerformulars. Ich hoffe mir kann geholfen werden. Vielen Dank schon im Voraus!
Ich versuche den Fall hier zu beschreiben und gebe mal die problematischen Stellen an.
Land: Thüringen
Art des Grundstücks: unbebautes Grundstück
Eigentümer und deren Anteile:
- Person A (Ich) - 1/2 – Steht in keinerlei Beziehung/Verbindung zu den anderen Besitzern.
- Person B - 1/4
- Erbengemeinschaft - 1/4
- Person B
- Person C
- Person D
- 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
- Zeile 11: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler / Nenner
→ Hier gebe ich 1/1 an
Gebe ich 1/2 an, was meinem Anteil am Grundstück entspricht, dann führt das bei der Prüfung am Ende zu einer Fehlermeldung. Ich hänge diese Fehlermeldung mal ganz unten mit an.
- 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten
- Zeile 32: Eigentumsverhältnisse
- 7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
- Zeile 32: Eigentumsverhältnisse
- Eigentümer(innen) / Beteiligte
→ Hier gebe ich nur mich an, da das Formular u.a. nach der Steuernummer und Identifikationsnummer der angegebenen Personen fragt. Diese Info habe ich nicht von den anderen Personen. Ebenso haben die anderen Personen diese Info nicht von mir.
- Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
- Zeile 51: Zähler / Nenner
→ Hier gebe ich 1/2 an. Was der Angabe des Grundbuchs entspricht.
Mit diesen Angaben liefert das Formular keine Fehlermeldung.
Fraglich ist nun, ob die Angabe unter „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler / Nenner“ mit 1/1 richtig ist.
Fehlermeldung, wenn in Zeile 11 „1/2“ angegeben wird:
„Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.“
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