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Grundsteuer Thüringen - unbebautes Grundstück

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    Grundsteuer Thüringen - unbebautes Grundstück

    Hallo,
    ich habe leider ein Problem beim Ausfüllen des Grundsteuerformulars. Ich hoffe mir kann geholfen werden. Vielen Dank schon im Voraus!

    Ich versuche den Fall hier zu beschreiben und gebe mal die problematischen Stellen an.


    Land: Thüringen
    Art des Grundstücks: unbebautes Grundstück
    Eigentümer und deren Anteile:
    • Person A (Ich) - 1/2 – Steht in keinerlei Beziehung/Verbindung zu den anderen Besitzern.
    • Person B - 1/4
    • Erbengemeinschaft - 1/4
      • Person B
      • Person C
      • Person D
    Hauptvordruck (GW1)
    • 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
      • Zeile 11: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler / Nenner
    → Hier gebe ich 1/1 an
    Gebe ich 1/2 an, was meinem Anteil am Grundstück entspricht, dann führt das bei der Prüfung am Ende zu einer Fehlermeldung. Ich hänge diese Fehlermeldung mal ganz unten mit an.
    • 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten
      • Zeile 32: Eigentumsverhältnisse
        • 7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
    • Eigentümer(innen) / Beteiligte
    → Hier gebe ich nur mich an, da das Formular u.a. nach der Steuernummer und Identifikationsnummer der angegebenen Personen fragt. Diese Info habe ich nicht von den anderen Personen. Ebenso haben die anderen Personen diese Info nicht von mir.
    1. Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
      • Zeile 51: Zähler / Nenner
    → Hier gebe ich 1/2 an. Was der Angabe des Grundbuchs entspricht.


    Mit diesen Angaben liefert das Formular keine Fehlermeldung.
    Fraglich ist nun, ob die Angabe unter „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler / Nenner“ mit 1/1 richtig ist.



    Fehlermeldung, wenn in Zeile 11 „1/2“ angegeben wird:

    Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.“

    #2
    Person A (Ich) - 1/2 – Steht in keinerlei Beziehung/Verbindung zu den anderen Besitzern.
    Was heißt das konkret ? Wer ist denn an dem Flurstück beteiligt ? Gehört das gesamte Flurstück zur gleichen wirtschaftlichen Einheit ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Guten Morgen und vielen Dank, für die schnelle Reaktion!


      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Was heißt das konkret ? Wer ist denn an dem Flurstück beteiligt ? Gehört das gesamte Flurstück zur gleichen wirtschaftlichen Einheit ?
      • Das bedeutet konkret, dass es sich bei Person B um einen ehemaligen Nachbarn handelt und bei den anderen Personen um mir vollkommen unbekannte Personen, die wiederum in Beziehung zu Person B stehen. Ich vermute, dass dort eine Verwandtschaft besteht, aber das weiß ich nicht.
      Grundsätzlich habe ich keinerlei Informationen zu diesen Personen.
      • Alle 3 Parteien sind laut Grundbuch an dem Grundstück beteiligt.
        • Person A (Ich) - 1/2
        • Person B - 1/4
        • Erbengemeinschaft - 1/4
      • Ja das gesamte Flurstück gehört zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.

      Ich hoffe das beantwortet Ihre Fragen.

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        #4
        Die Grundstücksanteile werden wie folgt dargestellt:

        Person A - 6/12 oder auch 1/2
        Person B - 4/12 oder auch 1/3
        Person C - 1/12
        Person D - 1/12

        Als Eigentumsverhältnis gibt du eine Bruchteilsgemeinschaft an. Die Steuernummern und Steuer-ID's der Miteigentümer brauchst du nicht angeben.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Achso, eine Bruchteilsgemeinschaft. Und ich muss doch alle Eigentümer angeben. Dass hier eine der Parteien eine Erbengemeinschaft ist, muss also nicht angegeben werden? Die Möglichkeit bestünde ja.

          Ich versuche das mal so anzugeben und sehe, was das Elster-Formular dazu sagt.

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            #6
            Ja das gesamte Flurstück gehört zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.
            Ich frage jetzt lieber nochmal nach, um welche Art von Objekt es sich bei dem unbebauten Grundstück genau handelt.

            Nicht, dass das ein Privatweg ist, der nur anteilig zu einer anderen wirtschaftlichen Einheit gehört.

            Man kann auch bei einer Bruchteilsgemeinschaft darstellen, dass ein Teil davon einer Erbengemeinschaft zur gesamten Hand gehört.

            Das kann man im Namen der Gemeinschaft durchaus so angeben, dass das ersichtlich ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Es handelt sich dabei um brachliegendes Ackerland.

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                #8
                Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                Die Grundstücksanteile werden wie folgt dargestellt:

                Person A - 6/12 oder auch 1/2
                Person B - 4/12 oder auch 1/3
                Person C - 1/12
                Person D - 1/12

                Als Eigentumsverhältnis gibt du eine Bruchteilsgemeinschaft an. Die Steuernummern und Steuer-ID's der Miteigentümer brauchst du nicht angeben.
                Durch das Ändern der Zeile 32 "Eigentumsverhältnisse" auf "Bruchteilsgemeinschaft", müssen nun zusätzlich die Zeilen 33 - 39 "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" ausgefüllt werden.
                Also der Name der Bruchteils- oder Erbengemeinschaft mit Anschrift.

                Was soll man denn hier für einen Namen und welche Anschrift angeben?

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                  #9
                  Trage hier doch einfach einen plausiblen Namen ein, zum Beispiel "Grundstücksgemeinschaft XYZ" mit der Adresse von Person A (weil die meisten Anteile und huier auch der Erklärer). Und bei Punkt 7 Empfangsvollmacht Zeile 10 bis 28 trägst du einfach ebenfalls die Person A ein und makierst auch Zeile 29 , damit der die Post vom Finanzamt bekommt.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Vielen Dank für die Hilfe!

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