Entlastungsbetrag Alleinerziehende

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  • GeSie
    Neuer Benutzer
    • 26.10.2022
    • 5

    #1

    Entlastungsbetrag Alleinerziehende

    Im Jahr 2020 haben mein Ex und ich dauerhaft getrennt gelebt, Scheidung war erst dieses Jahr.

    Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A <- da trage ich mich ein.
    Und muss ich ihn auch irgendwo eintragen? Bei der Anlage Kind habe ich alles ausgefüllt und trotzdem wird mir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht abgezogen.

    Ich bin so langsam am Verzweifeln und finde den Fehler nicht.
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    Der Ehemann kommt natürlich in der Anlage Kind bei den 2 - Angaben zum Kindschaftsverhältnis als andere Person vor.

    Angaben, aus denen sich die Gewährung des Freibetrags für Alleinerziehende ergibt werden in 8 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemacht, insbesondere die bekannten Kriterien, dass man mit dem Kind zusammen gemeldet war, das Kindergeld an einen selbst ausgezahlt wurde, keine anderen Erwachsenen im Haushalt gemeldet waren oder dort gewohnt haben.

    Kommentar

    • GeSie
      Neuer Benutzer
      • 26.10.2022
      • 5

      #3
      Ich habe keine Ahnung, wo der Fehler lag. Habe alles nochmal gelöscht und neu eingegeben und da ging es.

      Kommentar

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