Im Jahr 2020 haben mein Ex und ich dauerhaft getrennt gelebt, Scheidung war erst dieses Jahr.
Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A <- da trage ich mich ein.
Und muss ich ihn auch irgendwo eintragen? Bei der Anlage Kind habe ich alles ausgefüllt und trotzdem wird mir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht abgezogen.
Ich bin so langsam am Verzweifeln und finde den Fehler nicht.
Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A <- da trage ich mich ein.
Und muss ich ihn auch irgendwo eintragen? Bei der Anlage Kind habe ich alles ausgefüllt und trotzdem wird mir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht abgezogen.
Ich bin so langsam am Verzweifeln und finde den Fehler nicht.
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