Hallo.
Bis vor einem Jahr lebte meine Mutter noch mit in unserem Haus in ihrer eigenen Eigentumswohnung. Dann zog sie um in ein Seniorenheim, bekam aber noch Post bzgl der Grundsteuer an ihre alte Adresse. Nun standen 2 Grundsteuererklärungen im Raum, ihre und unsere. Leider ist sie vor 3 Tagen verstorben. Bleibt es trotzdem dabei, dass ich die Erklärung für sie einreichen muss, denn immerhin hat sie ein offizielles Schreiben erhalten und so schnell reagieren die Finanzbeamten auch nicht. Nicht, dass im Januar eine Strafe ansteht. Was meint ihr, abgeben oder nicht?
Gruß
Bis vor einem Jahr lebte meine Mutter noch mit in unserem Haus in ihrer eigenen Eigentumswohnung. Dann zog sie um in ein Seniorenheim, bekam aber noch Post bzgl der Grundsteuer an ihre alte Adresse. Nun standen 2 Grundsteuererklärungen im Raum, ihre und unsere. Leider ist sie vor 3 Tagen verstorben. Bleibt es trotzdem dabei, dass ich die Erklärung für sie einreichen muss, denn immerhin hat sie ein offizielles Schreiben erhalten und so schnell reagieren die Finanzbeamten auch nicht. Nicht, dass im Januar eine Strafe ansteht. Was meint ihr, abgeben oder nicht?
Gruß
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