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Grundsteuererklärung für kürzlich verstorbene Person abgeben ?

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    Grundsteuererklärung für kürzlich verstorbene Person abgeben ?

    Hallo.

    Bis vor einem Jahr lebte meine Mutter noch mit in unserem Haus in ihrer eigenen Eigentumswohnung. Dann zog sie um in ein Seniorenheim, bekam aber noch Post bzgl der Grundsteuer an ihre alte Adresse. Nun standen 2 Grundsteuererklärungen im Raum, ihre und unsere. Leider ist sie vor 3 Tagen verstorben. Bleibt es trotzdem dabei, dass ich die Erklärung für sie einreichen muss, denn immerhin hat sie ein offizielles Schreiben erhalten und so schnell reagieren die Finanzbeamten auch nicht. Nicht, dass im Januar eine Strafe ansteht. Was meint ihr, abgeben oder nicht?

    Gruß

    #2
    Hallo,

    die Erben sind Gesammtrechtsnachfolger, also müssen sie alles erledigen, was ursprünglich die Verstorbene machen musste.
    Es ist wahrscheinlich kein so großes Problem für diese Erklärung eine Fristverlängerung zu bekommen, abgegeben werden muss es auf jeden Fall.

    Am besten macht ihr die Erklärung einfach jetzt bis Ende Januar zusammen mit eurer eigenen.

    Gruß
    Sonja

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      #3
      Da sie am 01.01.2022 noch am Leben war, muss die Erklärung unter ihrem Namen eingereicht werden. Für eine Eigentumswohnung

      im gleichen Haus sollte das technisch auch kein Problem sein. Dass sie verstorben ist, kann man unter Ergänzende Angaben eintragen,

      wenn man will. Es ist gut möglich, dass das Finanzamt mit der Verbescheidung wartet, bis die Erben feststehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Guten Morgen.

        Dann werde ich das so machen, danke für eure Hinweise.

        Gruß, Jürgen

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