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Anlage AV > Berechnungsgrundlagen > für das Jahr 2021 unmittelbar begünstigt

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    #16
    Was soll denn jetzt auf einmal ein Rentengeld sein?

    Es ist immer noch das sozialbeitragspflichtige Entgelt des Vorjahres gemeint. Jeder AG weist in seinen Lohnabrechnungen ein Gesamtbrutto, Steuerbrutto und SV-Brutto aus.

    Das Brutto für die Rentenversicherung ist letzteres, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze der RV, die aber irgendwo jenseits der 80 Tausend liegt.

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      #17
      Also ist Punkt 6 (Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2020) = der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung (jährl. Steuerkarte 22a/23a) ?? Aber das sind doch keine Einnahmen ??

      Ich verstehe es nicht. Danke nochmal für eure Geduld, aber ich brauche es einfach.

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        #18
        Aber das sind doch keine Einnahmen ??
        Einnahmen sind dein Bruttolohn des Jahres 2020, höchstens die Beitragsbemessungsgrenze der RV. Das steht bereits in meiner Antwort 7.

        Man darf die Antworten durchaus lesen !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Zitat von Bix.x Beitrag anzeigen
          Also ist Punkt 6 (Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2020) = der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung (jährl. Steuerkarte 22a/23a) ?? Aber das sind doch keine Einnahmen ??
          Dein Arbeitgeber bezahlt dir Geld. Das sind Einnahmen. Diese sind in der Regel sozialversicherungspflichtig. (Ausnahmen wären z.B. Nachtzuschläge). Also sind es beitragspflichtige Einnahmen.

          Es ist nicht der AN-Anteil der Rentenversicherung gemeint.

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            #20
            Also ist Punkt 6 = das Gehalt (ohne Zuschläge) von 2020 ? (Nr. 3 von der Lohnsteuerkarte)
            Punkt 9 (Tatsächliches Entgelt 2020) = ???

            ps.: "Man darf die Antworten durchaus lesen!" Gelesen habe ich alles, aber nicht verstanden. Nur gut das mein Junge (22 und IQ 140) das gleiche "Problem" hat.

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              #21
              Zitat von Bix.x Beitrag anzeigen
              Also ist Punkt 6 = das Gehalt (ohne Zuschläge) von 2020 ? (Nr. 3 von der Lohnsteuerkarte)
              Punkt 9 (Tatsächliches Entgelt 2020) = ???

              ps.: "Man darf die Antworten durchaus lesen!" Gelesen habe ich alles, aber nicht verstanden. Nur gut das mein Junge (22 und IQ 140) das gleiche "Problem" hat.
              Bezüglich Zeile 6 bleibe ich bei meiner Antwort, wo die korrekte Zahl steht. Steuerpflichtiges und Sozialversicherungspflichtiges Entgelt stimmen meistens, aber nicht immer überein.

              Zu Zeile 9 darf man gerne die Hilfe lesen, dass sie nur dann relevant ist, wenn das tatsächliche Entgelt unter dem Wert in Zeile 6 liegt. Ein überaus exotischer Fall.

              Ansonsten bin ich einfach nur froh, dass es zahlreiche Menschen mit IQ unter 140 gibt, die durchaus in der Lage sind, eine Zahl aus der Jahresmeldung zur SV abzuschreiben.

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                #22
                Das Forum war mein letzter Strohhalm. Ich habe lange gezögert und mich dann doch angemeldet, in der Hoffnung eine einfache Antwort zu lesen. Trotzdem vielen lieben Dank an alle Beteiligte für eure Bemühungen.

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                  #23
                  - - ende - -

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                    #24
                    Zitat von Bix.x Beitrag anzeigen
                    Das Forum war mein letzter Strohhalm. Ich habe lange gezögert und mich dann doch angemeldet, in der Hoffnung eine einfache Antwort zu lesen. Trotzdem vielen lieben Dank an alle Beteiligte für eure Bemühungen.
                    Die Antwort ist und bleibt so einfach, wie es in der Anleitung steht. Man nehme sich den Ordner mit den Zetteln, die einem die Lohnbuchhaltung des AG dauernd schickt, sucht den Zettel, auf dem Jahresmeldung zur Sozialversicherung o.ä. steht für das Jahr 2020, guckt nach dem gemeldeten Entgelt und schreibt den Wert in Zeile 6.
                    Wenn man den Zettel partout nicht findet, nimmt man zur Not das Steuerbrutto aus der LStB, in der Hoffnung, dass das passt.

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                      #25
                      Zitat von multi Beitrag anzeigen
                      Steuerpflichtiges und Sozialversicherungspflichtiges Entgelt stimmen meistens, aber nicht immer überein.
                      Und für den VZ 2022 weichen die Werte übrigens systematisch wegen der EPP ab.

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