Hallo zusammen,
bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen. Ich habe Kapitalerträge, wo die Bank bereits die Steuer einbehalten hat, aber auch Kapitalerträge wo die Steuer nicht einbehalten wurde, da der Broker nicht in Deutschland ansässig ist.
Meine Frage, muss ich in der KAP unter Punkt 3 noch die Erträge erfassen oder kann man das weg lassen. Bitte eher als generelle Frage verstehen. So wie ich das sehe hat das Finanzamt die Daten über die Steuerabführung bereits von der Bank erhalten.
Dann gibt es bei der KAP noch den Punkt 1 Anträge. Muss dort etwas angekreuzt werden? Bis jetzt habe ich immer gedacht beide Punkte wären optional. Wenn ich dort nichts ankreuze, bekomme ich bei der Prüfung immer einen Fehler. Wenn ich zusätzlich noch bei der KAP unter Punkt 3 die Erträge weglasse, verschwindet zwar der Fehler, aber es kann keine Berechnung erfolgen.
Ich muss dazu sagen, dass ich eine Steuererklärung für meine Frau und mich zusammen mache.
Danke schonmal fürs Lesen und helfen.
Gruß
bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen. Ich habe Kapitalerträge, wo die Bank bereits die Steuer einbehalten hat, aber auch Kapitalerträge wo die Steuer nicht einbehalten wurde, da der Broker nicht in Deutschland ansässig ist.
Meine Frage, muss ich in der KAP unter Punkt 3 noch die Erträge erfassen oder kann man das weg lassen. Bitte eher als generelle Frage verstehen. So wie ich das sehe hat das Finanzamt die Daten über die Steuerabführung bereits von der Bank erhalten.
Dann gibt es bei der KAP noch den Punkt 1 Anträge. Muss dort etwas angekreuzt werden? Bis jetzt habe ich immer gedacht beide Punkte wären optional. Wenn ich dort nichts ankreuze, bekomme ich bei der Prüfung immer einen Fehler. Wenn ich zusätzlich noch bei der KAP unter Punkt 3 die Erträge weglasse, verschwindet zwar der Fehler, aber es kann keine Berechnung erfolgen.
Ich muss dazu sagen, dass ich eine Steuererklärung für meine Frau und mich zusammen mache.
Danke schonmal fürs Lesen und helfen.
Gruß
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