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Grundsteuerermittlung und Miethöhe (NRW)

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    Grundsteuerermittlung und Miethöhe (NRW)

    Hallo,

    nach Erhalt des Bescheids über den Grundsteuermessbetrag fiel mir auf, dass für meine vermietete ETW in Köln ein 30%iger Zuschlag erhoben wird. Dadurch liegt die angepasste Miete erheblich über den Grenzen des Mietspiegels.
    Fragen:
    1. "zwingt" der Staat mich jetzt zu einer Mieterhöhung?
    2. Muss ich die Erklärung jedesmal erneuern, wenn sich die Umstände ändern (Mietänderung, Selbstnutzung)?

    Ein Freund, der im gleichen Block wohnt und seine Wohnung selbst nutzt, bekommt einen deutlich geringeren Mietwert zugewiesen. Weiss jemand, wie diese Zahlen zustandekommen?

    Vielen Dank für eventuelle Antworten,
    Frank

    #2
    Weiss jemand, wie diese Zahlen zustandekommen?
    Ausgangspunkt sind die Anlagen zum Bewertungsgesetz, hier speziell die Anlage 39 zu § 254 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html

    Dort sind für jedes Bundesland Ausgangsmieten (monatliche Nettokaltmieten je m²) in Abhängigkeit vom Baujahr und Wohnungsgröße festgelegt.

    Zur Berücksichtigung von Mietniveauunterschieden zwischen Gemeinden eines Landes sind die Nettokaltmieten durch Ab- oder Zuschläge anzupassen.

    Die Eingruppierung der Gemeinden regelt eine Rechtsverordnung zu § 254 BewG. Köln ist in die Stufe 6 eingruppiert, was zu einem Zuschlag von 30%

    führt. Ob eine Immobilie tatsächlich vermietet oder eigengenutzt ist, spielt für die Ertragsbewertung keine Rolle. Alle 7 Jahre soll eine erneute

    Hauptfeststellung erfolgen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für deine Antwort. Es scheint aber dennoch einen Unterschied zu geben, ob die Immobilie vermietet oder eigengenutzt ist. Für meinen Freund im Nachbarhaus (gleiches Baujahr) stellt das Finanzamt eine Miete von ca. 7€ /qm fest (selbstgenutzt), wohingegen für meine vermietete Wohnung über 13€ /qm festgelegt wurde. Wie kommt das?

      Danke nochmals, Frank

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        #4
        Für meinen Freund im Nachbarhaus (gleiches Baujahr) stellt das Finanzamt eine Miete von ca. 7€ /qm fest (selbstgenutzt), wohingegen für meine vermietete Wohnung über 13€ /qm festgelegt wurde. Wie kommt das?
        Ich weiß es nicht ! Bescheide können auch fehlerhaft sein. Du kannst das doch selbst nachprüfen, ich habe doch auf die Ausgangstabelle verlinkt.

        Dort musst du unter NRW die für dich maßgebliche Miete suchen und 30% für Köln aufschlagen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,,

          danke, das hat geholfen. Ich war davon ausgegangen, dass die tatsächliche Miete als Ausgangswert genommen wurde - es sind aber nur Einheitswerte. Die Unterschiede ergeben sich aus einer abweichende Größe der Wohnungen.

          Danke nochmals, viele Grüße, Frank

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