Hallo,
nach Erhalt des Bescheids über den Grundsteuermessbetrag fiel mir auf, dass für meine vermietete ETW in Köln ein 30%iger Zuschlag erhoben wird. Dadurch liegt die angepasste Miete erheblich über den Grenzen des Mietspiegels.
Fragen:
1. "zwingt" der Staat mich jetzt zu einer Mieterhöhung?
2. Muss ich die Erklärung jedesmal erneuern, wenn sich die Umstände ändern (Mietänderung, Selbstnutzung)?
Ein Freund, der im gleichen Block wohnt und seine Wohnung selbst nutzt, bekommt einen deutlich geringeren Mietwert zugewiesen. Weiss jemand, wie diese Zahlen zustandekommen?
Vielen Dank für eventuelle Antworten,
Frank
nach Erhalt des Bescheids über den Grundsteuermessbetrag fiel mir auf, dass für meine vermietete ETW in Köln ein 30%iger Zuschlag erhoben wird. Dadurch liegt die angepasste Miete erheblich über den Grenzen des Mietspiegels.
Fragen:
1. "zwingt" der Staat mich jetzt zu einer Mieterhöhung?
2. Muss ich die Erklärung jedesmal erneuern, wenn sich die Umstände ändern (Mietänderung, Selbstnutzung)?
Ein Freund, der im gleichen Block wohnt und seine Wohnung selbst nutzt, bekommt einen deutlich geringeren Mietwert zugewiesen. Weiss jemand, wie diese Zahlen zustandekommen?
Vielen Dank für eventuelle Antworten,
Frank
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