Liebe Foristen,
ich und meine Frau sind konfessionsverschieden. D.h. die Kirchensteuer auf der Lohnsteuerkarte meiner Frau ist zweigeteilt: (z.B.) 100 EUR für die eine Kirche und 100 EUR für die andere Kirche. Wenn ich nun die Lohnsteuerkarte automatisch in die Einkommensteuererklärung übernehmen lasse, dann wird die Anlage N korrekt ausgefüllt: 100 EUR bei Feld 9 (Summe Kirchensteuer des Arbeitnehmers) und 100 EUR bei Feld 10 (Summe Kirchensteuer für den Ehegatten / Lebenspartner).
Auch die Anlage Sonderausgaben wird automatisch ausgefüllt. Hier werden allerdings nur einmal 100 EUR eingefügt ("Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung Ehefrau / Person B"). Trage ich nun einfach die anderen 100 EUR manuell ein oder kann tatsächlich nur die eine Hälfte als Sonderausgabe berücksichtigt werden?
Ich freue mich auf eine Antwort und bedanke mich im voraus
Florian
ich und meine Frau sind konfessionsverschieden. D.h. die Kirchensteuer auf der Lohnsteuerkarte meiner Frau ist zweigeteilt: (z.B.) 100 EUR für die eine Kirche und 100 EUR für die andere Kirche. Wenn ich nun die Lohnsteuerkarte automatisch in die Einkommensteuererklärung übernehmen lasse, dann wird die Anlage N korrekt ausgefüllt: 100 EUR bei Feld 9 (Summe Kirchensteuer des Arbeitnehmers) und 100 EUR bei Feld 10 (Summe Kirchensteuer für den Ehegatten / Lebenspartner).
Auch die Anlage Sonderausgaben wird automatisch ausgefüllt. Hier werden allerdings nur einmal 100 EUR eingefügt ("Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung Ehefrau / Person B"). Trage ich nun einfach die anderen 100 EUR manuell ein oder kann tatsächlich nur die eine Hälfte als Sonderausgabe berücksichtigt werden?
Ich freue mich auf eine Antwort und bedanke mich im voraus
Florian
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