Hallo zusammen, ich sitze gerade an der Grundsteuererklärung 2022, Bundesland Schleswig Holstein.
Nun habe ich ein Verständnisproblem bzgl Zeile 10 und 11.
Wir haben eine Doppelhaushälfte mit einem Grundstücksanteil von 1/2 von 679 qm, für das es nur eine Flurstücknummer gibt.
Nun meine erste Frage:
wo kann ich unseren Anteil eintragen? Geht das überhaupt?
Das Programm verlangt bei Zeile 10 die gesamte Fläche des Flurstücks.
Meine nächste Frage lautet:
was trage ich in Zeile 11 ein? Zähler 1, Nenner 2?
So lautet auch der Miteigentumsanteil im Grundbuch.
Dieser Anteil teilt sich dann nochmal in je 1/2 für mich und meinen Lebenspartner, welchen ich dann in Zeile 51 eintragen muss oder?
Ich werde echt noch kirre und brauche bitte einen klaren Kopf mit Antwort.
Muss der 2. Miteigentümer auch noch eine Erklärung abgeben, obwohl nur einer angeschrieben wurde?
Über Antworten würde ich mich freuen.
Dankeschön
Nun habe ich ein Verständnisproblem bzgl Zeile 10 und 11.
Wir haben eine Doppelhaushälfte mit einem Grundstücksanteil von 1/2 von 679 qm, für das es nur eine Flurstücknummer gibt.
Nun meine erste Frage:
wo kann ich unseren Anteil eintragen? Geht das überhaupt?
Das Programm verlangt bei Zeile 10 die gesamte Fläche des Flurstücks.
Meine nächste Frage lautet:
was trage ich in Zeile 11 ein? Zähler 1, Nenner 2?
So lautet auch der Miteigentumsanteil im Grundbuch.
Dieser Anteil teilt sich dann nochmal in je 1/2 für mich und meinen Lebenspartner, welchen ich dann in Zeile 51 eintragen muss oder?
Ich werde echt noch kirre und brauche bitte einen klaren Kopf mit Antwort.
Muss der 2. Miteigentümer auch noch eine Erklärung abgeben, obwohl nur einer angeschrieben wurde?
Über Antworten würde ich mich freuen.
Dankeschön
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