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Grundsteuer SH Stellplatz im Freien

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    Grundsteuer SH Stellplatz im Freien

    Hallo liebe Steuerzahler,
    der genaue Umgang mit einem Flurstück zu einem PKW-Stellplatz im Freien ist mir leider unklar. Es ist zu lesen, dass derartige Flächen nicht anzugeben sind. Aber was heißt das genau?

    Lasse ich das betreffende Flurstück (Stellplatz 13 qm, räumlich separat vom Wohngrundstück) dann also bereits in GW1 Nr.3 (Auflistung der Gemarkungen und Flurstücke) einfach weg ?
    Das scheint mir die richtige Lösung zu sein, denn wenn ich das Flurstück hier angebe, dann muss ich die Fläche auch in GW2 Nr. 4 mit einrechnen. Anderenfalls kommt es bei der Prüfung zu einem Fehler, weil die Summe der Flächen aus GW1 Nr.3 sonst nicht zur der steuerrelevanten Gesamtfläche in GW2 Nr.4 passt. Aber dann würde der freie Stellplatz mit Grundsteuer belastet, was ja wohl nicht sein soll.

    Zusätzlich habe ich ein weiteres Flurstück (Zufahrt zum Stellplatz), welches ebenso wie der Stellplatz räumlich vom Wohngrundstück getrennt ist, sich aber in der gleichen Brodenrichtwertzone befindet. Hierbei handelt es sich um einen Miteigentumsanteil an einem Garagenhof, über den der PKW-Stellplatz im Freien zu erreichen ist. Hierzu findet sich in der Elster-Hilfe zu GW2 Nr.4 Zeile 4 Feld 10 das Beispiel 2. Darin wird ausgeführt, dass das Flurstück zum Miteigentumsanteil am Garagenhof anzugeben und in die Fläche miteinzuberechnen ist, auf die der Bodenrichtwert angewendet wird.
    Mache ich das so, dann gebe ich also die Zufahrt zum PKW-Stellplatz im Freien an, aber den Stellplatz selbst lasse ich weg !?! Kann das ernsthaft richtig sein? Wer hat sich das ausgedacht?

    Also nochmal auf den Punkt: Flurstück zum Stellplatz im Freien weglassen, aber Flurstück für die Zufahrt mit aufnehmen. Ist das so korrekt?

    Freue mich über Hinweise und Unterstützung, denn mein FA geht nicht ans Telefon :-(

    Danke !


    #2
    Also nochmal auf den Punkt: Flurstück zum Stellplatz im Freien weglassen, aber Flurstück für die Zufahrt mit aufnehmen. Ist das so korrekt?
    Nein, alle m²-Anteile am Grund und Boden sind bewertungsrelevant. Der Stellplatz im Freien muss nur auf der Teilseite 2 der Seite 5 von GW2

    nicht erklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      ... so, nun habe ich mein FA doch erreicht. Die nette Dame hat mir folgende Auskünfte gegeben:

      1. In GW1 Nr.3 sind alle Flurstücke aufzuführen, die im Grundbuch verzeichnet sind. Das Flurstück zu Stellplatz im Freien darf hier nicht weggelassen werden, ebenso nicht die Zufahrt.
      2. Der Stellplatz und die Zufahrt sind in GW2 Nr.4 (ggf. gemäß Miteigentumsanteil) in die Gesamt-Grundstücksfläche mit einzuberechnen.
      Einzige Besonderheit der PKW-Stellplätze im Freien (und ebenso von Carports) ist, dass diese nicht als Garage bzw. Tiefgaragenstellplatz gelten. Hier (GW2 Nr.5) kann man diese weglassen.
      Wenn ich es richtig verstanden habe, dann gelten für Garagen besondere Bewertungen, wohingegen der Stellplatz im Freien mit dem Bodenrichtwert bewertet wird.

      Gibt es hier abweichende Auffassungen ?

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        #4
        ... da haben wir gleichzeitig geschrieben.

        Danke !

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          #5
          Gibt es hier abweichende Auffassungen ?
          Alle m²-Anteile am Grund und Boden werden mit dem Bodenrichtwert bewertet, nicht nur ein Stellplatz im Freien.

          Stellplätze in Garagen und Tiefgaragenstellplätze fließen zusätzlich mit einer Nettokaltmiete von monatlich 35,00 €

          je Stellplatz in die Bewertung ein. Dieser Wert gilt bundesweit.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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