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Grundsteuer, mehrere Bodenrichtwerte in einem Flurstück

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    Grundsteuer, mehrere Bodenrichtwerte in einem Flurstück

    Hallo zusammen,

    vielleicht gibt es hier jemanden, der mir bei diesem Problem helfen kann. Leider ist unser Finanzamt extrem ueberlastet, weshalb ich telefonisch bisher niemanden erreichen konnte.
    • Grundsteuererklaerung RLP
    • ein Aktenzeichen fuer alle Flurstuecke
    • das Grundstueck teilt sich in 5 zusammenliegende Flurstuecke auf
    • auf einem dieser Flurstuecke liegt unser EFH
    • 3 Flurstuecke haben 2 Bodenrichtwerte (470 und 320)
    • 1 Flurstueck 1 Bodenrichtwert (470)
    • 1 Flurstueck 3 Bodenrichtwerte (470, 350, 150) (s. Bild) (dieselbe Flur, andere Lagebezeichnung)

    Diese Angaben stehen auf der Mitteilung der Finanzverwaltung zur Ausfuellhilfe.
    Bei BORIS.rlp sind die Bewertungen etwas anders zusammengefasst (4 Flurstuecke 470 Euro und das letzte 150 Euro). Dies scheint mir aber zu einer Steuerermittlung zu meinen Ungunsten zu fuehren?!

    Bei 4 - Angaben zum Grund und Boden (GW2) kann man lediglich 2 Bodenrichtwerte angeben. Wie kann man hier verfahren, damit sich keine Fehler ergeben?


    Herzlichen Dank im Voraus


    Erholungsfläche.png
    Niemand ist so wichtig, dass er nicht freundlich zu anderen sein kann.

    #2
    Es gilt gemäß Anleitung zum Bundmodell:

    Sofern die Flächen eines oder mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit ausnahmsweise in mehr als zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen,
    addieren Sie bitte die Fläche der dritten und weiteren Bodenrichtwertzonen zu einer der beiden Teilflächen.

    Bitte tragen Sie in diesem Fall zusätzlich die weiteren Flächen und Bodenrichtwerte in Zeile 30 (Ergänzende Angaben) der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW1) ein (z. B. „Das Grundstück liegt abweichend von den Eintragungen in der Anlage Grundstück in drei Bodenrichtwertzonen. Die Flächen verteilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen: 400 m² x 400 €/m², 150 m² x 350 €/m², 50 m² x 50 €/m²“).



    Gruß
    Sepp

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      #3
      Es gilt gemäß Anleitung zum Bundmodell:
      Ist das nicht Baden-Württemberg ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Das ist für Baden-Württemberg und für das Bundmodell identisch.
        Baden-Württemberg hat hier nur vom Bund abgeschrieben ;-)

        Gruß
        Sepp


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          #5
          Das ist für Baden-Württemberg und für das Bundmodell identisch.
          Auf den FAQ-Seiten der Bundesländer, die Bundesrecht anwenden, liest man da etwas anderes: So heißt es z. B. in NRW:

          Sind mehr als zwei Bodenrichtwerte zu erklären, müssen Sie eine Berechnung vornehmen.
          Bei der ersten Eintragung in Zeile 4 der Anlage Grundstück (GW-2) sind keine Besonderheiten zu beachten. Das heißt, es wird der Bodenrichtwert nebst
          zugehöriger Grundstücksfläche für die erste Teilfläche erfasst.

          Für die zweite Eintragung in Zeile 5 der Anlage Grundstück (GW-2) ist ein nach Flächenanteilen gewichteter Bodenrichtwert zu berechnen.

          https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...ndsteuerreform
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich hab den Text aus einer offiziellen Anleitung des Bundes, die so an Softwarehersteller gegeben wurde.
            Wenn da NRW was anderes in ihre FAQ schreibt, dann weiß die Linke Hand mal wieder nicht was die Rechte tut.
            Wundert mich aus der Erfahrung mit NRW aber jetzt nicht.

            Gruß
            Sepp

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              #7
              Wundert mich aus der Erfahrung mit NRW aber jetzt nicht.
              Ich habe diese Lösung mit dem gewichteten Bodenrichtwert allerdings auch schon in einer PDF-Anleitung eines anderen Bundeslands gelesen,

              ich mag und kann mir das aber nicht alles merken.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Die versuchen halt scheinbar jetzt doch noch die Autofallquote zu erhöhen.
                Wenn bei 3 Bodenrichtwerten das über "Ergänzende Angaben" läuft, geht es immer direkt zu einem Sachbearbeiter.

                Die Anleitungen (bzw. auch die Hilfe in Mein ELSTER) werden ja ständig verändert.
                Was man natürlich nicht macht, ist die offiziell verteilten Anleitungen (Bundessteuerblatt, Softwarehersteller) aktuell zu halten.
                Ist dann halt doch zu viel Aufwand...

                Gruß
                Sepp

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                  #9
                  Vielen Dank fuer Eure Antworten, auch wenn es bisher keine Loesung gibt.

                  Nachdem bei unserem Finanzamt grundsaetzlich nur noch die Mailbox anspringt, habe ich mich ueber mehrere andere Telefonnummern zum Landesamt fuer Steuern in Bayern durchtelefoniert.
                  Dort habe ich erfahren, dass es in Bayern keine Bodenrichtwerte gibt. Das erklaert vielleicht die begrenzte Moeglichkeit zur Angabe von Bodenrichtwerten.
                  Wenigstens hat man mir eine E-Mail-Adresse unseres Finanzamtes mitgeteilt, ueber die ich dann ggf. Hilfe bekomme.

                  Gruß Petra1404

                  P.S. gibt es eigentlich eine bestimmte Einstellung, wie man die Umlaute richtig anzeigen lassen kann?
                  Zuletzt geändert von Petra1404; 10.11.2022, 12:04.
                  Niemand ist so wichtig, dass er nicht freundlich zu anderen sein kann.

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                    #10
                    In Rheinland-Pfalz wird die Vorgehensweise bei mehr als zwei Bodenrichtwerten auf Seite 21 der nachstehend verlinkten Anleitung beschrieben:
                    https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/us...-Formulare.pdf

                    Im konkreten Fall habe ich aber aufgrund der unterschiedlichen Angaben bei BORIS.rlp und im Infoschreiben des Finanzamts ohnehin Zweifel,

                    ob da wirklich mehr als 2 Bodenrichtwerte zu berücksichtigen sind.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ich habe jetzt mal das BMF angeschrieben,
                      da deren offizielle Anleitung, wie Charlie korrekt ausführt, nicht / nicht mehr den FAQs und Anleitungen der Länder, die das Bundesmodell verwenden, entspricht.

                      Wenn man über ergänzende Angaben geht ist aber zumindest eins sicher:
                      Das wird ein Sachbearbeiter ansehen, der Fall kann nicht automatisch verarbeitet werden.


                      Gruß
                      Sepp
                      Zuletzt geändert von Sepp; 11.11.2022, 13:09.

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                        #12
                        Ein Sachbearbeiter unserer Finanzverwaltung hat mir sehr zuegig und hilfreich auf meine E-Mail geantwortet.

                        Es ist tatsaechlich so, wie ihr schon richtig vermutet habt. So wie in NRW ist es auch in RLP.
                        Allerdings habe ich die Erklaerung dort erst so richtig verstanden, nachdem ich die Mail unseres Sachbearbeiters erhalten habe.

                        Hier ein kleiner Auszug. Vielleicht eine Hilfe fuer andere Rheinland-Pfaelzer:


                        bei mehr als 2 Bodenrichtwerten muss der Wert leider manuell ausgerechnet werden:

                        fuer das 1te Feld koennen die Teilflaechen, die jeweils unter 1 stehen, zusammengerechnet werden (alle Teilflaechen mit dem Bodenrichtwert 470 Euro zusammen addieren)

                        fuer das 2te Feld muss ein Mittelwert aus den restlichen Teilflaechen gebildet werden:

                        7 qm mit Bodenrichtwert von 320 = 2.240

                        1 qm mit Bodenrichtwert von 350 = 350

                        553 qm mit Bodenrichtwert von 150 = 82.950

                        Summe =85.540 Euro / 561 qm = 152, 47 (Bodenrichtwert)



                        Bei 4 Angaben zu Grund und Boden muss dann folgendes eingetragen werden.

                        1. xyz qm 470 Euro (Bodenrichtwert)
                        2. 561 qm 152,47 Euro (Mittelwert der Bodenrichtwerte der restlichen Flaechen)



                        Liebe Gruesse und nochmals danke fuer eure Muehe
                        Petra1404
                        Zuletzt geändert von Petra1404; 16.11.2022, 11:56.
                        Niemand ist so wichtig, dass er nicht freundlich zu anderen sein kann.

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                          #13
                          Hallo,

                          ich habe jetzt die Antwort vom BMF-Vertreter bekommen.

                          Das BMF ist nicht sonderlich begeistert von den aktuell von einzelnen Ländern erstellten Lösungen bei mehr als zwei Bodenrichtwerten
                          und empfiehlt den Weg über die "Ergänzende Angaben", da damit eindeutig die korrekte Aufschlüsselung der Bodenrichtwerte ersichtlich ist.

                          Laut BMF wird aber ohnehin jeder Fall mit mehr als einem Bodenrichtwert zur Prüfung an einen Sachbearbeiter gegeben.

                          Gruß
                          Sepp

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