Hallo zusammen,
vielleicht gibt es hier jemanden, der mir bei diesem Problem helfen kann. Leider ist unser Finanzamt extrem ueberlastet, weshalb ich telefonisch bisher niemanden erreichen konnte.
Diese Angaben stehen auf der Mitteilung der Finanzverwaltung zur Ausfuellhilfe.
Bei BORIS.rlp sind die Bewertungen etwas anders zusammengefasst (4 Flurstuecke 470 Euro und das letzte 150 Euro). Dies scheint mir aber zu einer Steuerermittlung zu meinen Ungunsten zu fuehren?!
Bei 4 - Angaben zum Grund und Boden (GW2) kann man lediglich 2 Bodenrichtwerte angeben. Wie kann man hier verfahren, damit sich keine Fehler ergeben?
Herzlichen Dank im Voraus
Erholungsfläche.png
vielleicht gibt es hier jemanden, der mir bei diesem Problem helfen kann. Leider ist unser Finanzamt extrem ueberlastet, weshalb ich telefonisch bisher niemanden erreichen konnte.
- Grundsteuererklaerung RLP
- ein Aktenzeichen fuer alle Flurstuecke
- das Grundstueck teilt sich in 5 zusammenliegende Flurstuecke auf
- auf einem dieser Flurstuecke liegt unser EFH
- 3 Flurstuecke haben 2 Bodenrichtwerte (470 und 320)
- 1 Flurstueck 1 Bodenrichtwert (470)
- 1 Flurstueck 3 Bodenrichtwerte (470, 350, 150) (s. Bild) (dieselbe Flur, andere Lagebezeichnung)
Diese Angaben stehen auf der Mitteilung der Finanzverwaltung zur Ausfuellhilfe.
Bei BORIS.rlp sind die Bewertungen etwas anders zusammengefasst (4 Flurstuecke 470 Euro und das letzte 150 Euro). Dies scheint mir aber zu einer Steuerermittlung zu meinen Ungunsten zu fuehren?!
Bei 4 - Angaben zum Grund und Boden (GW2) kann man lediglich 2 Bodenrichtwerte angeben. Wie kann man hier verfahren, damit sich keine Fehler ergeben?
Herzlichen Dank im Voraus
Erholungsfläche.png
Kommentar