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Wo die Urlaubsabgeltung richtig eintragen?

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    Wo die Urlaubsabgeltung richtig eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich hatte eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 2097€ erhalten. Ich habe hier nun mehrfach gelesen das diese in Anlage N Seite 2 eingetragen werden muss.
    Auf Seite 4 wird jedoch erneut nach Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug gefragt. Fällt darunter dann nicht auch wieder die Urlaubsabgeltung?
    Für diese wurde ja ebenfalls keine Lohnsteuer einbehalten.
    Also muss die Urlaubsabgeltung sowohl auf Seite 2 und 4 eingetragen oder nur auf einer der Beiden?

    Viele Grüße
    slushi

    #2
    Also muss die Urlaubsabgeltung sowohl auf Seite 2 und 4 eingetragen oder nur auf einer der Beiden?
    Doppelt erfassen wäre falsch. Wenn die Lohnsteuer 0,00 € betragen hat, erfasst du das ganz normal auf Seite 2 der Anlage N.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nur mal so interessehalber: Mit welcher Begründung könnte eine Urlaubsabgeltung denn steuerfrei sein?

      Vielleicht war sie ja steuerpflichtig, und die Lohnsteuer hat (wegen Steuerklasse, Kinderfreibeträgen etc.) nur zufällig 0 € betragen?

      Kommentar

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