Hallo zusammen,
ich hatte eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 2097€ erhalten. Ich habe hier nun mehrfach gelesen das diese in Anlage N Seite 2 eingetragen werden muss.
Auf Seite 4 wird jedoch erneut nach Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug gefragt. Fällt darunter dann nicht auch wieder die Urlaubsabgeltung?
Für diese wurde ja ebenfalls keine Lohnsteuer einbehalten.
Also muss die Urlaubsabgeltung sowohl auf Seite 2 und 4 eingetragen oder nur auf einer der Beiden?
Viele Grüße
slushi
ich hatte eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 2097€ erhalten. Ich habe hier nun mehrfach gelesen das diese in Anlage N Seite 2 eingetragen werden muss.
Auf Seite 4 wird jedoch erneut nach Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug gefragt. Fällt darunter dann nicht auch wieder die Urlaubsabgeltung?
Für diese wurde ja ebenfalls keine Lohnsteuer einbehalten.
Also muss die Urlaubsabgeltung sowohl auf Seite 2 und 4 eingetragen oder nur auf einer der Beiden?
Viele Grüße
slushi
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