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Landwirtschaft + Gewerbe + Wohnungen + Handel auf einem Flurstück

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    Landwirtschaft + Gewerbe + Wohnungen + Handel auf einem Flurstück

    Hallo,

    dank Hilfe auch von hier habe ich etliche Flurstücke bei der Grundsteuererklärung schon abgearbeitet. So unübersichtlich fand ich es gar nicht. Wir haben aber noch ein paar komplexe Grundstücke, wie schon im Betreff geschrieben.

    Auf einem Flurstück:
    - Landwirtschaft - GW3
    - Handel (vermietet - Getränkemarkt)
    - vermietet - Postverteilzentrum
    - Wohnungen - GW2
    - gewerbliche Büroräume vermietet
    - gewerbliche Industrie

    Das alles unterzubekommen unter einer Flurstücknummer ... hmm.
    • Muss da die Flurstücksnummer jeweils mehrfach in die einzelnen Anlagen eingetragen werden?
    • Mir würde schon helfen, wenn ich wüsste, in welches der Anlagen jede einzelne Vermietung/Verpachtung fällt. Ich nehme an alles außer Landwirtschaft in die GW2.

    Ganz zum Schluss habe ich vor einen Steuerberater drüber sehen zu lassen. Aber die haben alle keine Zeit und möchten viel Vorarbeit geleistet haben.

    Gruß (Sachsen-Anhalt)



    Zuletzt geändert von Kleinteilbesitzer; 16.11.2022, 08:57.

    #2
    Hmm,

    die Fragestellung ist zu ... einfach, zu schwer, zu uninteressant? Keine Ahnung, deshalb frage ich.

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      #3
      Wie viele Aktenzeichen gibt es denn für das so vielfältig genutzte Flurstück ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie,

        zwei Aktenzeichen. Für dasselbe Flurstück gibt es zwei separate Aufforderungen mit zwei Aktenzeichen. Es gibt aber auch noch 2 Flurstücke, wo es nur 1 Aktenzeichen gibt. Bspw. Landwirtschaft und Sportanlage. Für die Landwirtschaft ist eine Ertragsmesszahl ausgewiesen und für die Sportanlage nicht. Was auch einleuchtend ist. Also gibt es immer nur mehrere Aktenzeichen, wenn mehrere separate Erträge oder Bodenrichtwerte vorhanden sind - sehe ich das richtig?

        Beispiel (1 Aktenzeichen):
        Landwirtschaft: 1.100 qm (Ertragsmesszahl vorhanden in WG 3)
        Sportanlage: 1.200 qm (nichts vorhanden ... wohin ?)

        Und was nach wie vor nicht geklärt ist ... was passiert richtigerweise (nicht unbedingt wie es im Viewer steht), mit der Thematik "Fließgewässer". Ich habe mehrere Streifen an ehemaligen und lange ausgetrockneten Bächen (Randstreifen) oder schon jahrzehntelang kein Wasser mehr gesehene zugewucherte Flutgräben. Sollte man die eigenständig auf Unland umdeklarieren? Im Prinzip ist es so. Oder lohnt es sich nicht, weil die sowieso nicht (nennenswert) besteuert werden?

        Viele Grüße + danke für die Unterstützung


        EDIT: Meine nächtliche Recherche ergab jetzt, dass als Fließgewässer deklarierte Flurstücksanteile, egal ob ehemals Gewässer oder Randstreifen, generell grundsteuerfrei sind. Ist das richtig?
        Zuletzt geändert von Kleinteilbesitzer; 18.11.2022, 03:59.

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          #5
          Ich schieb's mal wieder etwas nach oben. Vielleicht gibt es doch noch eine abschließende Klärung, wo was hinkommt und auch eine Bestätigung der Grundsteuerfreiheit für angebliche nicht vorhandene Fließgewässer.

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            #6
            Fließgewässer sind von der Grundsteuer befreit, das ist richtig. https://www.steuernundabgaben.de/grstg/4.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Und in welche Kategorie das hier

              Auf einem Flurstück:

              - Landwirtschaft - GW3
              - Handel (vermietet - Getränkemarkt)
              - vermietet - Postverteilzentrum
              - Wohnungen - GW2
              - gewerbliche Büroräume vermietet
              - gewerbliche Industrie
              ...reingehört, ist nicht erklärbar? In ein Aktenzeichen, das kann mMn nicht passen. Mir würde schon als Auskunft vielleicht reichen - Aktenzeichen außen vorgelassen - in welches Blatt das auch einzeln gehören würde. Alles außer Landwirtschaft in GW2? Oder auch etwas ins Hauptblatt GW 1?

              Ich habe auch noch die Nutzung Straßenverkehr (sicher nur Straßenrand) und Flugplatz zu bieten.

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                #8
                Ich hoffe immer noch auf 1-2 hilfebringende Antworten...

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                  #9
                  Was bei dir alles zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehört, werden wir hier im Anwenderforum nicht rechtssicher klären können.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Das ist doch hier ein Hilfeforum charlie, in dem nichts rechtssicher und verbindlich ist. Davon ging ich jedenfalls aus. Okay, das Beispiel war ein bisschen komplex, aber dies weißt du doch bestimmt:

                    1 Aktenzeichen / 1 Flurstück:
                    - 2.000 qm Industrie und Gewerbe
                    - 5.000 qm Landwirtschaft

                    Landwirtschaft kommt in die GW 3 und Industrie und Gewerbe ... wohin damit? In die GW1 oder GW2. Dann müsste dasselbe Flurstück zweimal eingetragen werden.?

                    Oder auch unter einem Aktenzeichen:
                    - Handel & Dienstleistung
                    - gewerbliche Vermietung

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                      #11
                      Landwirtschaft muss immer in einer eigenen Erklärung mit eigenem Aktenzeichen erfasst werden, eine Vermischung mit Grundvermögen

                      (Industrie und Gewerbe) ist nicht zulässig. Für Landwirtschaft benötigt man GW1 und GW3, wobei die Flächen nur in GW3 erfasst werden

                      dürfen, für Grundvermögen benötigt man immer GW1 und GW2.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Danke Charlie, es ist wirklich in der Praxis eine Krux.

                        Ich habe 2 solche Bescheide; jedesmal 1x Landwirtschaft und 1x Industrie & Gewerbe. Für den einen gibt es wie gesagt nur 1 Aktenzeichen für beide ... da werde ich anrufen müssen nehme, sonst komme ich nicht weiter.

                        Bei den anderen mit gleicher Konstellation gibt es zwei unterschiedliche Aktenzeichen und das betreffende Flurstück ist gleicht benannt, aber mit Klammer für Teilfläche - als Beispiel 120/8 (Tfl.) Das macht Sinn. Das erste nicht.

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                          #13
                          Wenn ein Flurstück teilweise zur Landwirtschaft gehört und teilweise zum Grundvermögen, muss man es in beiden Erklärungen erfassen.

                          Bei der Landwirtschaft gibt man in GW3 die amtliche Fläche an und erklärt dort die auf die Landwirtschaft entfallenden Nutzungsflächen.

                          Beim Grundvermögen erfolgt die Aufteilung über Zähler und Nenner in Zeile 11 von GW1.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Besten Dank Charlie24.

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                              #15
                              25.11.2022, 17:17


                              "Wenn ein Flurstück teilweise zur Landwirtschaft gehört und teilweise zum Grundvermögen, muss man es in beiden Erklärungen erfassen.

                              Bei der Landwirtschaft gibt man in GW3 die amtliche Fläche an und erklärt dort die auf die Landwirtschaft entfallenden Nutzungsflächen.

                              Beim Grundvermögen erfolgt die Aufteilung über
                              Zähler und Nenner in Zeile 11 von GW1."

                              *********************************************

                              Bin in BaWü - Diesen Fall habe ich auch - welchen Bodenrichtwert muss ich denn dann in GW2 eintragen,
                              den von Boris ausgegebenen Wert für die Fläche LuF ??


                              Danke & Grüße

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