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2 Nutzungsarten für Grundstücke Grundsteuererklärung

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    2 Nutzungsarten für Grundstücke Grundsteuererklärung

    Hallo,
    wir haben hier in Thüringen den Sonderauszug vom Katasteramt als Maßgabe für die Grundsteuererklärung.
    Nun haben einige Grundstücke 2 Nutzungsarten für die gesamte Fläche.
    Also der Bodenrichtwert ist mit 30,-€/m² angegeben als Rohbauland.
    Gleichzeitig sind die Grundstück mit der Gesetzlichen Nutzungsart als Landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen.
    Was ist nun maßgeblich für die Grundsteuerneubewertung? Rohbauland und damit Anlage für Grundvermögen oder Landwirtschaftliche Nutzung und Bewertung als Landwirtschaftsfläche?
    Mein telefonisches Auskunftsersuchen verursachte bei der Hotline auch nur Staunen.
    Falls jemand weiß wo zu dem Thema was steht oder Auskunft geben kann, wäre ich sehr dankbar. Es steht tatsächlich beides im Katasterauszug.
    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von WilhelmK; 16.11.2022, 18:01. Grund: Stichworte

    #2
    Sind die Grundstücke bebaubar ? Innerortslage oder gibt es einen Bebauungsplan bzw. eine Satzung, die das Bauen erlaubt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Sind die Grundstücke bebaubar ? Innerortslage oder gibt es einen Bebauungsplan bzw. eine Satzung, die das Bauen erlaubt ?
      Eine wirklich gute Frage.
      Die Stadt hat vor 2 Jahren pauschal den Innenbereich des Dorfes aufgrund Eingemeindung zum Rohbauland erklärt, ohne Rücksicht darauf ob eine Bebauung tatsächlich möglich ist. Man müsste das gesondert erst mal für jedes Grundstück feststellen. Bei einem 35m² Grundstück würde ich sagen Nein, steht aber mit dem oben erklärten Sachverhalt so im Kataster.
      B-Plan gibt es nicht, nur den Bodenrichtwert aufgrund der Tatsache, dass pauschal alles innerorts halt Rohbauland wäre.

      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        Eine Garage lässt sich natürlich auch auf einer Fläche von 35 m² errichten, aber irritierend sind diese Verallgemeinerungen schon,

        das gebe ich gerne zu.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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