Hallo,
wir haben hier in Thüringen den Sonderauszug vom Katasteramt als Maßgabe für die Grundsteuererklärung.
Nun haben einige Grundstücke 2 Nutzungsarten für die gesamte Fläche.
Also der Bodenrichtwert ist mit 30,-€/m² angegeben als Rohbauland.
Gleichzeitig sind die Grundstück mit der Gesetzlichen Nutzungsart als Landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen.
Was ist nun maßgeblich für die Grundsteuerneubewertung? Rohbauland und damit Anlage für Grundvermögen oder Landwirtschaftliche Nutzung und Bewertung als Landwirtschaftsfläche?
Mein telefonisches Auskunftsersuchen verursachte bei der Hotline auch nur Staunen.
Falls jemand weiß wo zu dem Thema was steht oder Auskunft geben kann, wäre ich sehr dankbar. Es steht tatsächlich beides im Katasterauszug.
Vielen Dank
wir haben hier in Thüringen den Sonderauszug vom Katasteramt als Maßgabe für die Grundsteuererklärung.
Nun haben einige Grundstücke 2 Nutzungsarten für die gesamte Fläche.
Also der Bodenrichtwert ist mit 30,-€/m² angegeben als Rohbauland.
Gleichzeitig sind die Grundstück mit der Gesetzlichen Nutzungsart als Landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen.
Was ist nun maßgeblich für die Grundsteuerneubewertung? Rohbauland und damit Anlage für Grundvermögen oder Landwirtschaftliche Nutzung und Bewertung als Landwirtschaftsfläche?
Mein telefonisches Auskunftsersuchen verursachte bei der Hotline auch nur Staunen.
Falls jemand weiß wo zu dem Thema was steht oder Auskunft geben kann, wäre ich sehr dankbar. Es steht tatsächlich beides im Katasterauszug.
Vielen Dank
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