Hallo zusammen,
habe zum Thema Nebengebäude bei der Grundsteuerhotline Bayern angerufen und folgende Auskunft bekommen:
Sind Euch zu diesem Thema noch andere Information/Argumente bekannt?
Danke, viele Grüße
habe zum Thema Nebengebäude bei der Grundsteuerhotline Bayern angerufen und folgende Auskunft bekommen:
- Nebengebäude, auch Scheunen, sind immer als Nutzfläche anzugeben, wobei 30QM abgezogen werden dürfen
- Bei Garagen in Nebengebäuden bleiben 50QM unberücksichtigt
- In Nebengebäuden gibt es keine „Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung“ nach WoFlV
Diese Definition trifft nur auf Räume innerhalb eines Wohngebäudes zu (z. B., in einem Mehrfamilienhaus)
Sind Euch zu diesem Thema noch andere Information/Argumente bekannt?
Danke, viele Grüße
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