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Wohnfläche-Grundsteuer Bayern

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    #16
    Hallo habe noch was gefunden also sowie das aussieht wurde nach der zweiten Bauordnung die Wohnflächen berechnet, mehr steht unten.
    1.Frage nochmals muß ich die Terrassenfläche zur meiner Wohnfläche dazu rechnen oder nicht?
    2.Frage dass mit der anrechenbare
    Wohnfläche von 152 qm passt (diese muss ich eintragen)?
    Mein Einfamilienhaus in Bayern Baujahr 1985 muss ich da ein ¼ meiner Terrassenfläche (ist ca. zur Hälfte überdacht) zu der angegebenen Wohnfläche (152qm) dazu rechnen, muss aber dazu sagen 2012 habe ich die Terrasse neu belegt (selbe Fläche wie vorher), diese bis zur Hälfte überdacht und diese ist rundum offen und nicht verkleidet?
    Im Moment bezahle ich 232,76€ im Jahr das sind im viertel Jahr 58,19€ Hebesatz ist 340%.
    Im Bauordner habe ich eine Wohnflächenberechnung nach gem. nach DIN 283 gefunden, hier wurden 174 qm Wohnfläche errechnet.
    Hinten im Ordner fand ich für die Berechnung das Formblatt Wohnflächenberechnung §42 bis 44 der Zweiten Berechnungsordnung.
    Grundflächensumme (bei Fertigmaß,(2) 174,27
    Bei Rohbaumaß abzüglich 3 v.H (2) 5,23
    Grundflächensumme bei (Rohbaumaß (2) 169,04
    abzüglich 10 v.H nach $ 44 Abs 3 II BV (5) 16,90
    Anrechenbare Wohnfläche (6) 152,14

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      #17
      Da du eine gültige Wohnflächenberechnung nach der II. Berechnungsverordnung hast, darfst du die auch verwenden. Unsere

      Terrassenbeläge wurden auch schon erneuert. Wenn sich die Fläche nicht geändert hat, zwingt das nicht zu einer Neuberechnung.

      Der große Vorteil ist der damals zulässige 10%-Abzug bei einem Einfamilienhaus und natürlich auch die Nichtanrechnung der Terrasse.

      Siehe auch § 5 der Wohnflächenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Also brauche ich die Terrassenfläche nicht zur meiner Wohnfläche dazuzählen da sich ja nichts an der Terrassenfläche geändert hat brauche ich auch keine Neuberechnung machen.
        Also kann ich jetzt die 152qm als Wohnfläche eintragen, die bei mir nach der Wohnflächenberechnung II. Berechnungsverordnung gemacht wurde.

        Danke nochmals.
        Freundliche Grüße Andy

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          #19
          Also kann ich jetzt die 152qm als Wohnfläche eintragen, die bei mir nach der Wohnflächenberechnung II. Berechnungsverordnung gemacht wurde.
          Ich würde die nehmen, die liegt sicher auch deinem bisherigen Einheitswertbescheid zugrunde.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #20
            Mein Einheitswert ist 26.331

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              #21
              Mein Einheitswert ist 26.331
              Daraus kann man aber keine Wohnfläche berechnen. Die steht in der Regel im allerersten Bescheid.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                Als ich das Haus 2006 gekauft habe ich den Grundsteuermessbescheid und den Einheitwertbescheid vom vom Finanzamt zugesendet bekommen.
                der Grundmessbetrag zum 1.1.2007 ist 68,46€ und der Einheitswert beträgt 26.331€.
                So stehts auf jedenfall drin.

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                  #23
                  Du hättest dir den ursprünglichen Einheitswertbescheid vom Vorbesitzer geben lassen sollen. In den Bescheiden über die Zurechnungsfortschreibung

                  steht in der Regel nur Einheitswert wie bisher. Ich habe im Frühjahr für eine Erbengemeinschaft ein Haus verkauft. Da habe ich alle Unterlagen an die

                  Käufer weitergegeben, sowohl die Bauakten mit den Wohnflächenberechnungen wie die Einheitswertbescheide und natürlich auch die Unterlagen zu den

                  Gebäudeversicherungen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #24
                    Also bringt mir dieser Einheitswertbescheid gar nichts

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                      #25
                      Also bringt mir dieser Einheitswertbescheid gar nichts
                      Für die neue Grundsteuer ab 2025 bringt der nichts. Du kannst aber den bisherigen Grundsteuermessbetrag mit den neuen Werten,

                      die sich auf Basis des BayGrStG ergeben, vergleichen. Da sieht man dann zumindest, in welche Richtung es geht. 152 m² Wohnfläche

                      schlagen mit 53,20 € zu Buche, bei 800 m² Grundstücksgröße wärst du bei insgesamt 85,20 €. Das wäre jedenfalls mehr als jetzt.

                      Ob die Grundsteuer tatsächlich höher ausfällt, weiß man aber erst 2024, sobald die neuen Hebesätze feststehen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #26
                        Nochmals zu meinem 2ten Haus.
                        Bei meinem 2ten Haus Baujahr2016 muss ich ja die Terrassen und Balkonfläche zu einem ¼ zu der Wohnflächenberechnung (in meiner Baumappe) dazu rechnen.
                        Wohnfläche vom Haus (laut Baumappe) 115qm + Terrassen und Balkonfläche (48,98qm:4=) 12,24qm = insgesamt eine Wohnfläche von 127,62qm.
                        Also muss ich die 127,62qm bei der neuen Grundsteuerberechnung eintragen,stimmt das so?
                        Mit freundlichen Grüssen
                        Andy

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                          #27
                          Du darfst auf 127 m² abrunden, aber die Hinzurechnung von Balkon und Terrasse zu einem Viertel ist bei Baujahr 2016 vorgeschrieben,

                          da führt kein Weg daran vorbei.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

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