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Grundsteuer mehrere wirtschaftlichen Einheiten

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    Grundsteuer mehrere wirtschaftlichen Einheiten

    Grundstück hat 5.000qm, auf dem Grundstück stehen 5 Gebäude. Jedes Gebäude wird unter einer gesonderten wirtschaftlichen Einheit geführt. ein Eigentümer, Mietwohngrundstück mit 6 oder 8 Wohnungen je Gebäude.

    Für jede Einheit würde jedes Mal die gesamte Grundstücksfläche von 5.000 qm angegeben. In Elster kann ich unter der Hilfe und im Formular nichts dazu finden. Wie gebe ich in der Erklärung die anteilige Fläche für die jeweilige wirtschaftliche Einheit ein?

    #2
    Zitat von WBBonn Beitrag anzeigen
    Für jede Einheit würde jedes Mal die gesamte Grundstücksfläche von 5.000 qm angegeben. In Elster kann ich unter der Hilfe und im Formular nichts dazu finden. Wie gebe ich in der Erklärung die anteilige Fläche für die jeweilige wirtschaftliche Einheit ein?
    Indem in GW1 die Gesamtfläche des Flurstücks oder Flurstücke in Zeile 10 und in Zeile 11 der auf die wirtschaftliche Einheit entfallende Anteil als Bruch (Zähler und Nenner) eingetragen wird. Bei der Zuordnung von Grund und Boden zum BRW in GW2 ist dann die effektive Fläche, als Gesamtfläche mal Anteil, gefragt.

    Ist aber auch im Sticky https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg ausührlich erklärt.

    Das alles unter der Maßgabe, dass es sich, wie der Username andeutet, um NRW und damit Bundesmodell handelt (nicht ohne Grund wird hier ständig darauf hingewiesen, das BL zu nennen und den Antwortenden so das Leben zu erleichtern).

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      #3
      Das "Problem" liegt in verschiedenen Bundesländer vor.


      Am sinnvollsten ist es wohl, die Wohnfläche pro Gebäude anteilsmäßig zur Grundstücksfläche aufzuteilen. Das System sieht eine Aufteilung in Elster für ein Mietwohngrundstück nicht vor.
      (laut Sachbearbeiter verschiedener Finanzämter z.B. Bay, NRW)

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        #4
        Zitat von WBBonn Beitrag anzeigen
        Das "Problem" liegt in verschiedenen Bundesländer vor.

        Am sinnvollsten ist es wohl, die Wohnfläche pro Gebäude anteilsmäßig zur Grundstücksfläche aufzuteilen. Das System sieht eine Aufteilung in Elster für ein Mietwohngrundstück nicht vor.
        (laut Sachbearbeiter verschiedener Finanzämter z.B. Bay, NRW)
        Na dann. Warum der/die Eigentümer nicht selber wissen, welche Anteile ihre wirtschaftlichen Einheiten vom Flurstück haben, muss ich nicht verstehen. Aber warum "Probleme" auch verständlich beschreiben.

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