Ich habe meine freiberufliche Tätigkeit 2021 aufgegeben. Das Ende der Tätigkeit habe ich bei den Allg. Angaben eingetragen. Die Hinzu- und Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von 4 III EStG auf 4 I EStG sind mir bekannt (Zeile 102). Nun meine Frage, in welcher Zeile kann ich den Freibetrag nach 16 IV EStG beantragen?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
FREIBETRAG § 16 Abs. 4 EStG
Einklappen
X
-
Nun meine Frage, in welcher Zeile kann ich den Freibetrag nach 16 IV EStG beantragen?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
- Likes 1
Kommentar