Ich habe meine freiberufliche Tätigkeit 2021 aufgegeben. Das Ende der Tätigkeit habe ich bei den Allg. Angaben eingetragen. Die Hinzu- und Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von 4 III EStG auf 4 I EStG sind mir bekannt (Zeile 102). Nun meine Frage, in welcher Zeile kann ich den Freibetrag nach 16 IV EStG beantragen?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
FREIBETRAG § 16 Abs. 4 EStG
				
					Einklappen
				
			
		
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 In der EÜR wohl nicht. Schau mal auf Seite 2 der Anlage S.Nun meine Frage, in welcher Zeile kann ich den Freibetrag nach 16 IV EStG beantragen?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 FREIBETRAG § 16 Abs. 4 EStG
									
									
									FREIBETRAG § 16 Abs. 4 EStG
								
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