Grundsteuererklärung - Kein Fehler bei Art der Nutzung

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  • Lanni2010
    Neuer Benutzer
    • 25.09.2022
    • 6

    #1

    Grundsteuererklärung - Kein Fehler bei Art der Nutzung

    Hallo werte Gemeinde,

    mir ist aufgefallen, dass sich im Elster in der Anlage Land- und Forstwirtschaft offenbar ein Fehler eingeschlichen hat.

    Bei den Angaben zu den einzelnen Flurstücken ist die jeweilige Art der Nutzung zu hinterlegen. Soweit so gut.
    Hinterlegt man eine Fläche mit einer Gesamtfläche von bspw. 1000 m² ist im Anschluss die "Art der Nutzung" anzugeben.
    Gibt man hier bspw. "Landwirtschaftliche Nutzung" mit "Fläche der Nutzung" 500 an ist das auch noch Ok.

    Problem ist das diese Angabe ohne Fehler abgespeichert - und auch gesendet werden kann.
    Das bedeutet im Grunde, dass man scheinbar nicht auf die Gesamtfläche der 1000m² mit den Nutzungsarten kommen muss.
    Da das keinen Sinn macht, kann es sich nur um einen Formularfehler handeln, bzw. fehlt hier schlichtweg die Meldung, dass nur gespeichert werden kann, wenn die Größe der amtliche Fläche des Flurstücks überhaupt mit den Eingaben der Nutzungsarten erreicht wird.

    Hat hier jemand Erfahrungen oder ist das nur bei mir so?
    Laut Aussage des Finanzamts müsste an dieser Stelle eigentlich eine Fehlermeldung kommen.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Wie kommst du darauf, dass das ein Fehler ist ? Es gibt Flurstücke, wie z. B. die Hofstelle eines Bauernhofs, bei denen der Wohnteil

    zum Grundvermögen gehört und der Rest des Hofflurstücks zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Die Flächen, die zum Grundvermögen

    gehören, dürfen in der Anlage Land- und Forstwirtschaft nicht erfasst werden und gehen natürlich von der amtlichen Fläche ab.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Lanni2010
      Neuer Benutzer
      • 25.09.2022
      • 6

      #3
      Ganz einfach weil mir an der Grundsteuerhotline mitgeteilt wurde, dass die Art der Nutzung insgesamt immer 100% der Amtlichen Fläche des Flurstücks zu sein hat. Und wenn dem nicht so ist, müsste ein Fehler erscheinen. Dein angeführtes Beispiel geht an meinem Thema vorbei. Es handelt sich nicht um Flächen des Grundvermögens sondern um reine LAWI.

      Kommentar

      • Lanni2010
        Neuer Benutzer
        • 25.09.2022
        • 6

        #4
        Im Grunde ist der Fehler der, das kein Fehler erscheint.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          Ganz einfach weil mir an der Grundsteuerhotline mitgeteilt wurde, dass die Art der Nutzung insgesamt immer 100% der Amtlichen Fläche des Flurstücks zu sein hat.
          Diese Auskunft ist schlicht falsch ! Hier treten fast täglich Fälle auf, wo Flächen abgehen (müssen), weil sie zum Grundvermögen gehören:

          Hallo, wir haben das Problem, dass ein Flurstück 13.800 m2 groß ist. Davon sind 12.850 m2 forstwirtschaftliche Fläche und 950 m2 mit einem Einfamilienhaus bebauter Bereich. Für die forstwirtschaftliche Fläche haben wir auch ein eigenes Aktenzeichen erhalten. Wir geben somit zwei Grundsteuererklärungen ab. Das Flurstück hat sich


          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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