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Grundsteuer Hessen, Erklärung für Erbengemeinschaft

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    Grundsteuer Hessen, Erklärung für Erbengemeinschaft

    Guten Tag,
    ich habe zwei Fragen:

    1. Nach dem Tode meines Vaters (2018) sind die Eigentumsverhältnisse meines Elternhauses wie folgt:
    • meine Mutter zu 1/2
    • meine Mutter, meine Schwester und ich in Erbengemeinschaft zu 1/2
    Wie gibt man diese Eigentumsverhältnisse in der Erklärung an? Die Erläuterungen in den FAQ beziehen sich für mein Verständnis immer nur auf solche Konstellationen, in denen die Erbengemeinschaft vollständiger Eigentümer des Grundbesitzes ist.
    Da meine Mutter ja noch unabhängig von der Erbengemeinschaft einen 1/2 Anteil besitzt, habe ich sie separat erfasst.
    Dann jeweils meine Schwester, mich und meine Mutter nochmal. Ist das richtig? Und wenn ja, welchen Eigentumsanteil gebe ich bei den drei Datensätzen an?

    2. Da meine Eltern schon seit Jahren keine Steuererklärung mehr gemacht haben, können wir keine Steuernummer für meine Mutter finden.
    Wie bekomme ich eine Nummer für sie? Oder ist eine Abgabe ohne Nummer möglich und die Nummer wird dann neu zugeteilt?..

    Vielen Dank schon mal vorab.

    aff198

    #2
    Dann jeweils meine Schwester, mich und meine Mutter nochmal. Ist das richtig? Und wenn ja, welchen Eigentumsanteil gebe ich bei den drei Datensätzen an?
    Das ist m. E. richtig, so habe ich das hier auch vorgeschlagen. Das 2. Mal darf keine Steuer-ID angegeben werden. Eigentlich muss man

    bei der Erbengemeinschaft keine Anteile angeben, da es sich um eine Gesamthandsgemeinschaft handelt, der eine Hälfte des Hauses gehört.

    Du kannst aber 1/4 bzw. 1/8 bei den Erben eintragen. Wichtiger ist, dass du Bruchteilsgemeinschaft auswählst.

    Die Übermittlung ist auch ohne persönliche Steuernummer möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. :-)

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