Fehlermeldung KAP

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  • hardysteuer
    Neuer Benutzer
    • 04.12.2022
    • 9

    #1

    Fehlermeldung KAP

    Ich habe meine spärlichen Kapitalerträge eingetragen. Als Fehlermeldung kommt, ich müsse einen Grund angeben.
    Wo und was trägt man ein?
  • hardysteuer
    Neuer Benutzer
    • 04.12.2022
    • 9

    #2
    Zitat von hardysteuer Beitrag anzeigen
    Ich habe meine spärlichen Kapitalerträge eingetragen. Als Fehlermeldung kommt, ich müsse einen Grund angeben.
    Wo und was trägt man ein?
    Elster - Geissel der Menschheit

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45997

      #3
      Ich habe meine spärlichen Kapitalerträge eingetragen.
      Und warum ? Wurde Kapitalertragsteuer einbehalten ? Hast du Kapitalerträge im Ausland erzielt ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15394

        #4
        Zitat von hardysteuer Beitrag anzeigen
        Wo und was trägt man ein?
        Teilseiten 1 und 2 der Anlage KAP.

        Kommentar

        • hardysteuer
          Neuer Benutzer
          • 04.12.2022
          • 9

          #5
          Danke für Eure Antworten.
          Ich habe keine ausl. KE. Ich habe alles eingegeben wie sonst auf Papier. Jahrelang ohne Beanstandung seitens des FA.
          Was bedeutet "Grund angeben"? Broker, Bank, wo ich die KE erzielt habe?

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          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4281

            #6
            Zitat von hardysteuer Beitrag anzeigen
            l
            Was bedeutet "Grund angeben"? Broker, Bank, wo ich die KE erzielt habe?
            Nein, der Grund, warum die Anlage Kap abgegeben wird.

            Kommentar

            • hardysteuer
              Neuer Benutzer
              • 04.12.2022
              • 9

              #7
              Kannst Du ein Beispiel nennen? Wo trage ich den "Grund" ein? Was ist mit Grund gemeint.
              Verdammte Elster! Alleine das Ausfüllen ist doch schon Grund genug!

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              • holzgoe
                Erfahrener Benutzer
                • 19.01.2009
                • 12107

                #8
                Hallo hardysteuer,

                auf Papier hast du dieselben Zeilen 4, 5 und 6 für den Grund.
                Anlage_KAP.png
                Die Zeile 6 findest du dann auf der nächsten Seite ->Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde.

                Ein Grund muss davon ausgewählt werden.

                Tschüß

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                • multi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.01.2018
                  • 4281

                  #9
                  Klassische Gründe sind ungünstig verteilte Freistellungsaufträge, falsch einbehaltene Steuern, Erträge im Ausland, Günstigerprüfung, kein Einbehalt von Kirchensteuer. Keine Gründe sind, dass Elster doof ist oder man Kap ausfüllt, weil es die Anlage gibt.

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                  • hardysteuer
                    Neuer Benutzer
                    • 04.12.2022
                    • 9

                    #10
                    Danke,
                    habe nie Freistellungsaufträge erteilt, Steuer wurde richtig einbehalten, kleine ausl. Erträge bei mir, KSt wurde einbehalten, Günstigerprüfung
                    macht bei mir keinen Sinn. Und nun?

                    Kommentar

                    • hardysteuer
                      Neuer Benutzer
                      • 04.12.2022
                      • 9

                      #11
                      sorry , keine ausl. Erträge muss es heißen
                      Zuletzt geändert von hardysteuer; 05.12.2022, 11:52.

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                      • multi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2018
                        • 4281

                        #12
                        Zitat von hardysteuer Beitrag anzeigen
                        Danke,
                        habe nie Freistellungsaufträge erteilt, Steuer wurde richtig einbehalten, kleine ausl. Erträge bei mir, KSt wurde einbehalten, Günstigerprüfung
                        macht bei mir keinen Sinn. Und nun?
                        Wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, würdest du ohne Anlage Kap halt auf 801€ Freibetrag verzichten. Insofern ist kein Freistellungsauftrag ein Spezialfall von ungünstig verteilten FSA.

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45997

                          #13
                          habe nie Freistellungsaufträge erteilt, Steuer wurde richtig einbehalten, keine ausl. Erträge bei mir, KSt wurde einbehalten, Günstigerprüfung
                          macht bei mir keinen Sinn. Und nun?
                          Dann mach das Kreuz in Zeile 5 und trag in den Zeilen 16 und 17 jeweils 0 ein. Dann werden dir die einbehaltenen Steuern erstattet.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          • hardysteuer
                            Neuer Benutzer
                            • 04.12.2022
                            • 9

                            #14
                            Danke Charlie,
                            gleich ma schauen obs klappt.

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                            • hardysteuer
                              Neuer Benutzer
                              • 04.12.2022
                              • 9

                              #15
                              Hat geklappt. Danke! Allerdings denke ich, mit falscher Berechnung. Alleine meine Handwerkerrechnung machen 2600 Euro aus . Bei
                              persönlichem Steuersatz von ca. 19 %. Auch Vorsorgeaufwand liegt bei ca. 3000 Euro . Erstattet werden aber nur 330 Euro. Keine LSt. ermäßigungen beantragt. Ich denke, ich mache es auf Papier.

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