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Grundsteuer B -Hauptvordruck 3. Angaben Gemarkung und Flurstück Gurndvermögen-Zeile11

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    Grundsteuer B -Hauptvordruck 3. Angaben Gemarkung und Flurstück Gurndvermögen-Zeile11

    Hallo in die Runde . Ich habe eine Frage bei der Angabe zur Zeile 11 (Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner
    Meine Schwiegermutter besitzt ein Reihenhaus. Zu dem Reihenhaus gehört ein Gargenhof. Dort ist Sie mit 1/20 am Grundstück als Eigentümerin beteiligt.
    Ist es richtig das ich jetzt in Zeile 11 als Zahler 1 und als Nenner 20 eintrage.
    Vielen Dank!!

    #2
    Ja, für den Garagenhof ist das richtig. Falls das Reihenhaus ein eigenes Flurstück hat, gilt dafür 1 und 1.

    Reihenhäuser sind allerdings häufig Wohnungseigentum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!!

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        #4
        Guten Abend,
        ich habe nochmals eine Frage zu der Anlage GW2 Anlage Grundstück:
        Unter Punkt 4 Angaben zum Grundstück
        Das Grundstück meiner Schwiegermutter ist in 4 Flurstücken aufgeteilt. In der Angabe unter Punkt 4 Angaben zur Fläche und Bodenrichtwert des Teil-) Gundstücks kann man maximal zwei Grundstücke hinzufügen. Alle 4 Flächen haben auch den gleichen Bodenrichtwert . Kann ich die Flächen des Gesamtgrundstücks obwohl in 4 Flurstücke aufgeteilt, addieren und als eine Grundstücksfläche angeben?
        Vielen Dank!!

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          #5
          Bei identischen Bodenrichtwerten der Flurstücke werden in GW1 alle auf 1 - erste Fläche geschlüsselt, in GW2 wird nur ein Summenwert eingetragen.

          Wie man rechnen muss, ist aus den Tabellen hier ersichtlich: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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