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Grundsteuerreform Niedersachsen - Hofstelle/Wohnhaus - Tierhaltung

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    Grundsteuerreform Niedersachsen - Hofstelle/Wohnhaus - Tierhaltung

    Hallo,

    ich versuche mich auch gerade wieder an der Grundsteuerreform in Niedersachsen und je mehr ich Infos dazu nachlese, um so unsicherer werde ich bei meinem Sachverhalt.

    Ausgangslage: Niedersachsen; 1 Flurstück mit 5 ha, davon 4 ha Ackerland (verpachtet), Hofstelle mit Wohngebäude 1 ha. Aktiver Landwirt mit Tierhaltung.
    2 Aktenzeichen erhalten, davon 1x für landwirtschaftlichen Betrieb (a) und 1x Rest (b)

    Ich habe jetzt aus dem 1 ha Hofstelle die nicht landwirtschaftlich genutzte Fläche herausgerechnet (Wohnhaus, Garagen, Garten, tlw. Hofeinfahrt) herausgerechnet. Als Beispiel 2000 m² private Nutzung. Die restlichen 8000m² würde ich dann der Hofstelle zurechnen.

    Alle Gebäude/-teile auf den herausgerechneten 2000 m² habe ich dann hinsichtlich anrechenbarer Wohnfläche bewertet. Diese Werte tragen ich dann in der Erklärung für das Aktenzeichen b ein.

    Habe ich das bis hierin soweit richtig verstanden für Niedersachsen?

    Bei den 8000 m² Hofstelle (Nutzungsart Nr. 28) ist es egal wie viele landwirtschaftlich genutzte Gebäude (Scheune, Schuppen, Lager, Werkstatt etc.) darauf stehen bzw. wie groß diese sind. Dieses muss ich nirgends konkret angeben.

    Habe ich das auch richtig verstanden?

    Wie sieht es aus, wenn ein Teil der Hofstelle als Wiese/Weide genutzt wird (eigentlich ja landwirtschaftliche Nutzung - Nutzungsart 1). Diese ist nicht im Katasterauszug eingetragen, entsprechende gibt es auch keine Ertragsmeßzahl dafür. Kann/Muss ich das irgendwo/irgendwie angeben?

    Und eine letzte Frage zur "Anlage Tierbestand"...
    ... muss diese nur 1x ausgefüllt werden oder für jedes Aktenzeichen, welches den landwirtschaftlichen Betrieb betrifft?

    Ich hoffe ich habe alles ausreichend und halbwegs klar beschrieben und hoffe, dass mir jemand etwas bei meinen Fragen weiterhelfen kann.

    Gruß

    Belivor

    #2
    1 Flurstück mit 5 ha, davon 4 ha Ackerland (verpachtet), Hofstelle mit Wohngebäude 1 ha.
    Ich würde mich bei der Flächenzuordnung innerhalb der Landwirtschaft nicht davon leiten lassen, dass nur 4 Hektar verpachtet sind.

    In der Regel gibt das Liegenschaftskataster Auskunft über die Flächen, die zur Hofstelle einschließlich des Wohnteils gehören.

    Davon rechnet man den Wohnteil heraus, dann sollten die Flächen übrig bleiben, die als Hofstelle zu erklären sind. Das sollten

    weniger als die 8.000 m² sein, die bei deiner Aufteilung für die Hofstelle übrig bleiben. Die Gebäude spielen keine Rolle, das

    siehst du richtig. Maßgeblich sind nur die in § 234 Abs. 6 BewG genannten Flächen, wobei die nachhaltige Bewirtschaftung

    in Niedersachsen nicht erforderlich ist. Mit der Tierhaltung habe ich mich noch nicht eingehend befasst, ich weiß nur, dass

    der Tierhalter erklärungspflichtig ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn du 4 ha verpachtest hast und du bei der Hofstelle nur 8000m² als Wiese/Weide zur Verfügung hast, was für einen Tierbestand hast du als aktiver Landwirt denn überhaupt? Hühner, Enten, Gänse? Für Großvieh wäre ja wohl kaum genug Platz. Da, wo die Tierhaltung betrieben wird, solltest du auch die Anlage Tierbestand ausfüllen. Normalerweise würde ich das ja bei (a) machen, aber da du das Land verpachtest hast, kommt ja wohl nur (b) in Frage. Wenn bei der Hofstelle keine Ertragsmesszahl angegeben, brauchst du auch keine angeben.
      Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 10.12.2022, 15:41.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Hallo,

        @ Charlie24 und @ HundKatzeMaus Danke für eure schnellen Antworten.

        Ich hatte schon vermutet, dass mein Sachverhalt zu ungenau dargestellt war. Ich wollte mich bei der Fragestellung auf das eine Flurstück mit der Problematik der Hofstelle konzentrieren.

        - Bei den Zahlen handelt es sich natürlich um fiktive Werte.
        - Die beispielhaften Flächengrößen stammen aus dem Liegenschaftskataster.
        - Die Angabe "verpachtet" scheint für meine Fragestellungen nicht relevant gewesen zu sein.
        - Es gibt in anderen Gemarkungen noch selbst genutzte Flächen (nicht verpachtet) mit eigenen Aktenzeichen für den Landwirtschaftlichen Betrieb
        - Es gibt unter dem Aktenzeichen a auch Teilflächen die selbst bewirtschaftet werden


        Charlie24

        Warum sollte die Hofstelle wesentlich kleiner als 8000 m² sein, wenn im Liegenschaftskataster 10.000 m² eingetragen sind und ich 2000 m² private Nutzung (Wohnteil) herausrechne? Habe ich hier gerade einen Denkfehler?

        HundKatzeMaus

        Das die beispielhafte Fläche für Großvieh zu klein wäre ist klar. Mit den ergänzenden Erläuterungen sollte aber klar sein, dass noch weitere (eigene) Flächen vorhanden sind.
        Wenn ich jetzt in mehreren Gemarkungen Tierhaltung betreibe (z.B. wegen Tierhaltung auf wechselnden Weiden). Muss dann in beiden Gemarkungen der volle Tierbestand angegeben werden oder muss ich diesen auf die Gemarkungen aufteilen? Weiß Du da was konkretes drüber?

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          #5
          Warum sollte die Hofstelle wesentlich kleiner als 8000 m² sein, wenn im Liegenschaftskataster 10.000 m² eingetragen sind und ich 2000 m² private Nutzung (Wohnteil) herausrechne? Habe ich hier gerade einen Denkfehler?
          Du hast doch selbst geschrieben:

          Wie sieht es aus, wenn ein Teil der Hofstelle als Wiese/Weide genutzt wird
          Das spricht doch dafür, dass das nicht alles Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen sind oder habe ich das falsch verstanden ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Charlie24

            Ach darauf war das schon bezogen. Jetzt versteh ich das.

            Richtig, ein Teil der Hofstelle ist eine Wiese, die auch so genutzt wird, allerdings nicht im Liegenschaftskataster als gesonderte Fläche (also auch keine EMZ) ausgewiesen wird.

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              #7
              Richtig, ein Teil der Hofstelle ist eine Wiese, die auch so genutzt wird,
              Hofstellenflächen fließen pro Ar mit einem Ausgangswert von 19,86 € in die Bewertung ein. Ich glaube nicht, dass man je 100 m² Grünland

              in die Nähe dieses Werts kommt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Danke für die Info.
                Da sollte ich die Hofstelle und Wiese nochmal sehr genau nachmessen.
                Wie hoch liegt der Ausgangswert beim Wohngrundstück oder kann man das da nicht so pauschal sagen?
                Recht herzlichen Dank für die super Unterstützung.

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                  #9
                  Wie hoch liegt der Ausgangswert beim Wohngrundstück oder kann man das da nicht so pauschal sagen?
                  Für das Wohngrundstück gelten in Niedersachsen eigene Vorschriften. Damit habe ich mich bisher nicht befasst, zumindest nicht mit dem Lagefaktor.

                  https://www.nds-voris.de/jportal/;js...jlr-GrStGNDpP3
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Unter diesen Bedingungen musst du den Tierbestand nur bei dem landwirtschaftlichen Betrieb (a) eingeben. In der Hilfe steht geschrieben: "Bei der Prüfung, ob ein Zuschlag für verstärkte Tierhaltung anzusetzen ist, wird davon abweichend auf die selbstbewirtschaftete Fläche abgestellt." Nur wenn die Fläche bei (a) bei dir dafür nicht ausrecht, würde ich einen entsprechenden Kommentar unter NiGrSt1 Nr. 5 eingeben, dass bei der Hofstelle (b) weitere m² als Weide/Wiese zur Verfügung stehen und berücksichtig werden können.

                    Bitte beachte, dass du bei der Anlage Tierbestand nur die Flächen mit der Nutzungsart 1 angibst. Die dort eingegebe Fläche wird nämlich mit den eingebenen Flächen bei der Anlage NiGrSt3 abgeglichen.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Danke für die Info. Das hilft mir schon sehr viel weiter.

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