Hallo,
ich versuche mich auch gerade wieder an der Grundsteuerreform in Niedersachsen und je mehr ich Infos dazu nachlese, um so unsicherer werde ich bei meinem Sachverhalt.
Ausgangslage: Niedersachsen; 1 Flurstück mit 5 ha, davon 4 ha Ackerland (verpachtet), Hofstelle mit Wohngebäude 1 ha. Aktiver Landwirt mit Tierhaltung.
2 Aktenzeichen erhalten, davon 1x für landwirtschaftlichen Betrieb (a) und 1x Rest (b)
Ich habe jetzt aus dem 1 ha Hofstelle die nicht landwirtschaftlich genutzte Fläche herausgerechnet (Wohnhaus, Garagen, Garten, tlw. Hofeinfahrt) herausgerechnet. Als Beispiel 2000 m² private Nutzung. Die restlichen 8000m² würde ich dann der Hofstelle zurechnen.
Alle Gebäude/-teile auf den herausgerechneten 2000 m² habe ich dann hinsichtlich anrechenbarer Wohnfläche bewertet. Diese Werte tragen ich dann in der Erklärung für das Aktenzeichen b ein.
Habe ich das bis hierin soweit richtig verstanden für Niedersachsen?
Bei den 8000 m² Hofstelle (Nutzungsart Nr. 28) ist es egal wie viele landwirtschaftlich genutzte Gebäude (Scheune, Schuppen, Lager, Werkstatt etc.) darauf stehen bzw. wie groß diese sind. Dieses muss ich nirgends konkret angeben.
Habe ich das auch richtig verstanden?
Wie sieht es aus, wenn ein Teil der Hofstelle als Wiese/Weide genutzt wird (eigentlich ja landwirtschaftliche Nutzung - Nutzungsart 1). Diese ist nicht im Katasterauszug eingetragen, entsprechende gibt es auch keine Ertragsmeßzahl dafür. Kann/Muss ich das irgendwo/irgendwie angeben?
Und eine letzte Frage zur "Anlage Tierbestand"...
... muss diese nur 1x ausgefüllt werden oder für jedes Aktenzeichen, welches den landwirtschaftlichen Betrieb betrifft?
Ich hoffe ich habe alles ausreichend und halbwegs klar beschrieben und hoffe, dass mir jemand etwas bei meinen Fragen weiterhelfen kann.
Gruß
Belivor
ich versuche mich auch gerade wieder an der Grundsteuerreform in Niedersachsen und je mehr ich Infos dazu nachlese, um so unsicherer werde ich bei meinem Sachverhalt.
Ausgangslage: Niedersachsen; 1 Flurstück mit 5 ha, davon 4 ha Ackerland (verpachtet), Hofstelle mit Wohngebäude 1 ha. Aktiver Landwirt mit Tierhaltung.
2 Aktenzeichen erhalten, davon 1x für landwirtschaftlichen Betrieb (a) und 1x Rest (b)
Ich habe jetzt aus dem 1 ha Hofstelle die nicht landwirtschaftlich genutzte Fläche herausgerechnet (Wohnhaus, Garagen, Garten, tlw. Hofeinfahrt) herausgerechnet. Als Beispiel 2000 m² private Nutzung. Die restlichen 8000m² würde ich dann der Hofstelle zurechnen.
Alle Gebäude/-teile auf den herausgerechneten 2000 m² habe ich dann hinsichtlich anrechenbarer Wohnfläche bewertet. Diese Werte tragen ich dann in der Erklärung für das Aktenzeichen b ein.
Habe ich das bis hierin soweit richtig verstanden für Niedersachsen?
Bei den 8000 m² Hofstelle (Nutzungsart Nr. 28) ist es egal wie viele landwirtschaftlich genutzte Gebäude (Scheune, Schuppen, Lager, Werkstatt etc.) darauf stehen bzw. wie groß diese sind. Dieses muss ich nirgends konkret angeben.
Habe ich das auch richtig verstanden?
Wie sieht es aus, wenn ein Teil der Hofstelle als Wiese/Weide genutzt wird (eigentlich ja landwirtschaftliche Nutzung - Nutzungsart 1). Diese ist nicht im Katasterauszug eingetragen, entsprechende gibt es auch keine Ertragsmeßzahl dafür. Kann/Muss ich das irgendwo/irgendwie angeben?
Und eine letzte Frage zur "Anlage Tierbestand"...
... muss diese nur 1x ausgefüllt werden oder für jedes Aktenzeichen, welches den landwirtschaftlichen Betrieb betrifft?
Ich hoffe ich habe alles ausreichend und halbwegs klar beschrieben und hoffe, dass mir jemand etwas bei meinen Fragen weiterhelfen kann.
Gruß
Belivor
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