Hallo zusammen,
Teil von meinem Grundstück (1600 qm) ist eine ökologische Ausgleichsfläche.
Kann dieser Teil, ca. 400qm, (teilweise) von der Grundsteuer befreit werden? Oder gehört er komplett zum Grundstück des Wohnhauses und muss auch so angesetzt werden?
Weitere Frage: Mein Grundstück grenzt genau an meine Landwirtschaftliche Hofstelle an. Hat das einen Einfluss auf die o.g. Frage?
Und weitere Wichtige Frage: Was ich ja in jedem Fall ankreuzen kann ist in Anlage Grundstück, Nr. 4 19 Ermäßigung die 01 ankreuzen, oder?
Vielen Dank für irgendeine Hilfe.
Grüße, Das Grundsteuer Greenhorn greeny
Teil von meinem Grundstück (1600 qm) ist eine ökologische Ausgleichsfläche.
Kann dieser Teil, ca. 400qm, (teilweise) von der Grundsteuer befreit werden? Oder gehört er komplett zum Grundstück des Wohnhauses und muss auch so angesetzt werden?
Weitere Frage: Mein Grundstück grenzt genau an meine Landwirtschaftliche Hofstelle an. Hat das einen Einfluss auf die o.g. Frage?
Und weitere Wichtige Frage: Was ich ja in jedem Fall ankreuzen kann ist in Anlage Grundstück, Nr. 4 19 Ermäßigung die 01 ankreuzen, oder?
Vielen Dank für irgendeine Hilfe.
Grüße, Das Grundsteuer Greenhorn greeny
Kommentar