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Ein Flurgrundstück, drei Wirtschaftseinheiten, zwei Besitzer*innen

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    Ein Flurgrundstück, drei Wirtschaftseinheiten, zwei Besitzer*innen

    Guten Tag, meine Mutter hat drei Aufforderungen für die Grundsteuer in NRW bekommen. Es handelt sich um ein Flurgrundstück, auf dem ihr Haus separat sowie ihr Elternhaus mit 1 vermieteten Wohnung und ein daran angebautes Haus mit 2 vermieteten Wohnungen stehen. Wenn ich das jetzt für sie ausfülle, gebe ich bei allen drei Einheiten jeweils die Gesamtfläche des Flurstücks zum Bodenrichtwert an? Oder soll ich die jeweiligen Wohnquadratmeter irgendwie auf die Gesamtfläche des Flurstücks anrechnen und nur diese eintragen? Bei Eigentumswohnungen ist mir die Anteilsberechnung ersichtlich, aber wie handhabe ich es hier?
    Zudem laufen alle drei Einheiten auf sie und ihre Schwester, weil die Grundstücke überschrieben wurden; sie sind keine spezielle Gemeinschaft. Ich habe also eine andere Gemeinschaft kreiert und sie nach ihnen benannt. Da nirgendwo festgelegt ist, welcher Anteil welcher Schwester gehört, habe ich bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" für die drei Häuser auf dem selben Flurgrundstück jeweils 1/1 angegeben, aber das fühlt sich irgendwie falsch an. Bitte, können Sie mir helfen? Vielen herzlichen Dank!

    #2
    habe ich bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" für die drei Häuser auf dem selben Flurgrundstück jeweils 1/1 angegeben, aber das fühlt sich irgendwie falsch an.
    Wenn es nur ein Flurstück gibt, aber 3 Aktenzeichen und damit 3 wirtschaftliche Einheiten, dann ist das natürlich falsch. Das Flurstück muss auf

    die 3 Einheiten aufgeteilt werden. Du kannst dich an der Lage der Häuser und deren Umgriff orientieren, im dümmsten Fall könntest du jedem Haus ein

    Drittel zuordnen. Dass die Miteigentumsanteile deiner Mutter und ihrer Schwester nicht bekannt sind, das glaube ich jetzt nicht auf Anhieb. Wenn die

    keine Erbengemeinschaft sind, sondern das zu Lebzeiten überschrieben wurde, stehen die Miteigentumsanteile im Übergabevertrag und auch im

    Grundbuch. In der Regel trifft dann Bruchteilsgemeinschaft zu.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Der Text bei deiner Anfrage klingt irgendwie nach "hören sagen" an. Liegt dir denn ein aktueller Grundbuchauszug vor? Wenn nicht, solltest du einen neuen besorgen. Daraus ergeben sich nämlich in der Regel auch die Anteile an der Gesamtfläche bzw. wer wieviele Anteile sein Eigen nennt.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Hallo Charlie24,

        ich habe ein Problem wir sind 2 Eigentümer Eigentumsverhältnis 50/50 mein Bruder und ich von eine MFH in NRW, in der Vergangenheit war zum teil vermietet aktuell keine miete mehr selbst Nutzung Eltern und Geschwister. Wie haben nur eine Aktenzeichen der ist am mich adressiert die gesamte Fläche des Flurstücks 480 gm , bei 4 - Angaben zum Grund und Boden habe ich 240 gm, angegeben bei GW2 .3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen Eingabe der Wohnfläche:, was muss ich angeben die gesamten Wohnfläche oder nur meine 50 Prozent
        Danke im voraus

        Freundliche Grüße cirorino

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          #5
          Wie haben nur eine Aktenzeichen ...
          Wenn es nur ein Aktenzeichen gibt, muss das Objekt insgesamt erklärt werden. Das gilt dann sowohl für das Flurstück

          wie für die Wohnungen. Bei Wohnungseigentum wäre es anders.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Danke für die schnell Antwort
            bei gesamte Fläche des Flurstücks 480 gm unter der punkt 4 - Angaben zum Grund und Boden habe ich 240 gm nur meine Anteile 50 Prozent ist korrekt ?

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              #7
              bei gesamte Fläche des Flurstücks 480 gm unter der punkt 4 - Angaben zum Grund und Boden habe ich 240 gm nur meine Anteile 50 Prozent ist korrekt ?
              Nein, wenn es nur eine wirtschaftliche Einheit gibt, ist das nicht richtig ! Nur bei Wohnungseigentum müsste jeder von euch eine eigene Erklärung abgeben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                OK Danke

                Freundliche Grüße cirorino

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                  #9
                  Hallo,
                  vielen herzlichen Dank auch von mir für die schnelle Antwort, Charlie. Also tatsächlich stehen beide Geschwister mit einem halben Anteil drin; habe Bruchteilsgemeinschaft eingetragen. Zu den Flächenzuordnungen, die haben wir jetzt vorgenommen. Aber muss ich da unter "Tragen Sie bitte die (gegebenenfalls anteilige) Fläche des Flurstücks beziehungsweise der Flurstücke in Quadratmetern ein, soweit sie zu dem Grundstück (der wirtschaftlichen Einheit) gehört." (also da wo der Bodenrichtwert dann auch angeben wird) noch eine Berechnung machen wie bei Wohnungen oder nehme ich einfach im Zähler die von Haus 1,2 oder 3 eingenommene Fläche und im Nenner die Flurgrundfläche?
                  Wirklich 1000 Dank für die Hilfe!

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